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Koppe Gismo Tower Bedienungsanleitung Seite 5

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Lassen Sie den Kamin von Ihrem Schornsteinfeger am besten bereits vor Installation überprüfen und berechnen. Die Zugmessung
am Heizgerät muss hierbei im Abstand von max. 10 cm nach dem Gußrohrstutzen des Ofens erfolgen. Bewahren Sie den
maschinell erstellten Beleg der Zugmessdaten bitte gut auf, damit Sie bei Bedarf den oben spezifizierten Kaminzug schnell und
problemlos bescheinigen können. (Vgl. Sie hierzu auch die Angaben im Kapitel „Technische Daten": Daten für die
Schornsteinbemessung).
Sollte der Wert von mind. 12 Pa bis. max. 20 Pa unter- oder überschritten werden, ist ein ordnungsgemäßer Betrieb des
Gerätes nicht mehr gegeben und es wird keine Gewährleistung übernommen.
1.7 Schornsteinanschluss und Rauchrohr
Ihr Kaminofen ist mit einem oberen Rauchrohrstutzen ausgestattet. Für den Anschluss des Gerätes an den Schornstein sind die
Anforderungen gemäß DIN 18160 zu beachten. Hierfür sollten Sie einen Fachbetrieb beauftragen. Dieser ist mit den örtlichen
Vorschriften vertraut, so dass ein sachgemäßer Anschluss des Ofens am Schornstein gewährleistet ist.
Es wird empfohlen das Gerät mit einem Rauchrohr (Mindestdicke Stahlblech 2 mm), dessen Innendurchmesser 150 mm beträgt
inkl. Reinigungsdeckel und einer vertikalen Mindestlänge von 60 cm anzuschließen.
Die horizontale Länge zum Schornsteinanschluß darf i.d.R. dabei nicht länger als 1m sein und bei dieser Länge mit einer Steigung
von mindestens 5 % installiert werden. Abhängig von den jeweils örtlichen Gegebenheiten, ist vom installierenden Fachbetrieb in
jedem Fall der problemlose Rauchabzug vom Kaminofen in den Schornstein und der fach- bzw. sachgerechten Rauchrohr-
Anschluss sicherzustellen, sodass die Funktion des Gerätes durch die geschaffene Verbindung zum Schornstein nicht
beeinträchtigt wird.
Achten Sie darauf, dass der Anschluss an den Schornstein und alle Verbindungsstücke an der Feuerstätte und dem Schornstein
passgenau, untereinander abgedichtet und fest verbunden sind. Das Rohr muss am Schornsteineingang gut abgedichtet werden
und darf nicht in den Hohlraum des Schornsteins hineinragen, da sonst der Rauchabzug behindert wird. Wir empfehlen hierbei die
Verwendung eines doppelten Wandfutters.
Im Umkreis von 20 cm zur Schornstein-Anschlussöffnung müssen alle brennbaren bzw. temperaturempfindlichen Baustoffe (bspw.
Holz bei Fachwerk- oder Fertighäusern) auf und in der Wand entfernt werden und entsprechend den Brandschutzbestimmungen
abgemauert und isoliert bzw. durch nicht brennbare Materialien ersetzt werden.
1.8 Hinweis bei Schornsteinbrand:
Wird falscher oder zu feuchter Brennstoff verwendet, kann es aufgrund von Ablagerungen im Schornstein zu einem
Schornsteinbrand kommen. Im Falle eines Schornsteinbrandes:
- Schließen Sie, falls möglich, alle Luftöffnungen an angeschlossenen Heizgeräten und alle Putztüren des Schornsteins.
- Alarmieren Sie über den Notruf die Feuerwehr und informieren Sie Ihren Schornsteinfeger
- Keinesfalls mit Wasser löschen! Brennbare Gegenstände vom Schornstein entfernen
1.9 Verbrennungsluftversorgung:
Der Kaminofen hat eine bauaufsichtliche Zulassung für raumluftunabhängigen Betrieb.
Für einen raumluftunabhängigen Betrieb muss die Verbrennungsluft von außen über eine bauseits zu legende Leitung an den
zentralen Luftansaugstutzen des Gerätes (der Anschluß erfolgt im unteren Gerätebereich des Ofens durch Demontage der
Geräterückwand) geführt werden. Darüber hinaus ist diese Leitung fachgerecht bauseits zu planen und fachmännisch zu isolieren
um Schwitzwasserbildung zu verhindern. Hierbei gelten erhöhte Anforderungen an die Dichtheit der Zuluftleitung und der
Verbindungsstücke zum Schornstein. Die Muffen-/Stoßverbindungen der Zuluft- und Rauchgasrohre sind mit hitzefestem Kleber
abzudichten.
Die Vorkehrungen zur Verbrennungsluftversorgung dürfen nicht verändert werden. Insbesondere muss sichergestellt bleiben, dass
notwendige Verbrennungsluftleitungen während des Betriebs der Feuerstätte offen sind. Bitte beachten Sie immer, in Absprache
mit ihrem zuständigen Bezirksschornsteinfegermeister die jeweils gültigen örtlichen Vorschriften und Regeln.
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Zur betriebsmäßigen Funktion der Feuerstätte ist ein Verbrennungsluftvolumenstrom von 14 m
/h im Rahmen der
feuerungstechnischen Bemessung gemäß den Angaben in der Tabelle zur Schornsteinbemessung sicherzustellen. Hierbei darf der
Druckwiderstand in der Verbrennungsluftleitung bei dem vorgenannten Volumenstrom 4 Pa nicht übersteigen. Die
Verbrennungsluftleitung muß mindestens einen Querschnitt von Ø 100 mm aufweisen. Diese Leitung darf max. 4m Länge und
max. drei 90° Bögen haben.
In Kombination mit raumlufttechnischen Anlagen wie kontrollierte Be- und Entlüftungsanlagen, Dunstabzug o.ä. ist in Deutschland
§4 der Feuerungsverordnung (FeuVo) maßgeblich.
Bei dichter Ausführung der Zuluftleitung und der Rauchrohre entspricht der Kaminofen Typ FC41x (für LAS-System) und FC51x
gemäß Entwurf „Zulassungsgrundsätze für die Prüfung und Beurteilung von raumluftunabhängigen Feuerstätten für feste
Brennstoffe" des DIBT (Stand Juli 2002) sowie dem Norm-Entwurf „Anforderungen an die Prüfung der Raumluftunabhängigkeit –
Teil1: Raumheizer" des Normenausschuss FNH (Stand September 2002), d.h. die Öfen arbeiten raumluftunabhängig. Die
allgemeine bauaufsichtliche Zulassung als raumluftunabhängigen Kaminofen des Deutschen Instituts für Bautechnik in
dieser Anschluss-/Betriebsweise hat die Nummer Z-43.11-384
1.10 Temperaturempfindliche Materialien
Bei brennbaren Böden wie Holz, Teppich usw. muss eine entsprechende Bodenplatte verwendet werden. (Lesen Sie auch bitte das
Kapitel 2: SICHERHEIT).
WICHTIG!
Es besteht keine Gewährleistung für Schäden oder Mängel am Gerät oder dessen Teilen, die durch Missachtung der
baurechtlichen Vorschriften, falscher Größenwahl des Ofens, unfachmännische Aufstellung und Anschluss des Gerätes, durch
mangelhaften Schornsteinanschluss und Verwendung nicht zugelassener Brennstoffe, durch fehlerhafte, unsachgemäße
Bedienung oder durch ungenügenden bzw. zu starken Schornsteinzug sowie durch äußere, chemische
oder physikalische
Einwirkung bei Transport, Lagerung, Aufstellung und Benutzung des Gerätes (z.B. Abschrecken mit Wasser, überkochende
Speisen und Getränke, Kondensat, Rost und Korrosion, Überhitzung und Überheizung durch zuviel oder falsche
Brennstoffaufgabe) verursacht werden. Weiterhin besteht keine Gewährleistung für Verrußung, wie sie bspw. durch schlechten
Schornsteinzug, feuchtes Holz oder falsche Bedienung entsteht.
Techn. Änderungen vorbehalten
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