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Garantie-Urkunde (Österreich) - Siemens CL50 Bedienungsanleitung

Klapphandy
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Garantie-Urkunde (Österreich)
Dem Verbraucher (Kunden) wird
unbeschadet seiner
Mängelansprüche gegenüber dem
Verkäufer eine Haltbarkeitsgarantie
zu den nachstehenden
Bedingungen eingeräumt:
Neugeräte und deren
Komponenten, die aufgrund von
Fabrikations- und/oder
Materialfehlern innerhalb von 24
Monaten ab Kauf einen Defekt
aufweisen, werden von Siemens
nach eigener Wahl gegen ein dem
Stand der Technik entsprechendes
Gerät kostenlos ausgetauscht oder
repariert. Für Verschleißteile (z.B.
Akkus, Tastaturen, Gehäuse) gilt
diese Haltbarkeitsgarantie für sechs
Monate ab Kauf.
Diese Garantie gilt nicht, soweit der
Defekt der Geräte auf
unsachgemäßer Behandlung und/
oder Nichtbeachtung der
Handbücher beruht.
Diese Garantie erstreckt sich nicht
auf vom Vertragshändler oder vom
Kunden selbst erbrachte
Leistungen (z.B. Installation,
Konfiguration, Softwaredownloads).
Handbücher und ggf. auf einem
separaten Datenträger mitgelieferte
Software sind ebenfalls von der
Garantie ausgeschlossen.
Als Garantienachweis gilt der
Kaufbeleg, mit Kaufdatum.
Garantieansprüche sind innerhalb
von zwei Monaten nach Kenntnis
des Garantiefalles geltend zu
machen.
Ersetzte Geräte bzw. deren
Komponenten, die im Rahmen des
Austauschs an Siemens
zurückgeliefert werden, gehen in
das Eigentum von Siemens über.
Diese Garantie gilt für in der
Europäischen Union erworbene
Neugeräte. Garantiegeberin ist die
Siemens AG Österreich,
Telefonservice, Quellenstraße 2,
1100 Wien.
Weitergehende oder andere
Ansprüche als die in dieser
Herstellergarantie genannten sind
ausgeschlossen. Siemens haftet
nicht für Betriebsunterbrechung,
entgangenen Gewinn und den
Verlust von Daten, zusätzlicher vom
Kunden aufgespielter Software oder
sonstiger Informationen. Die
Sicherung derselben obliegt dem
Kunden. Der Haftungsausschluss
gilt nicht, soweit gesetzlich
zwingend gehaftet wird, z.B. nach
dem Produkthaftungsgesetz, in
Fällen des Vorsatzes oder wegen
der Verletzung des Lebens, des
Körpers oder der Gesundheit.
Durch eine erbrachte
Garantieleistung verlängert sich der
Garantiezeitraum nicht.
Soweit kein Garantiefall vorliegt,
behält sich Siemens vor, dem
Kunden den Austausch oder die
Reparatur in Rechnung zu stellen.
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