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Endgültige Außerbetriebnahme, Entsorgung; Humanschwingung - Jungheinrich ERD 220 Betriebsanleitung

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Endgültige Außerbetriebnahme, Entsorgung
Z
Die endgültige und fachgerechte Außerbetriebnahme bzw. Entsorgung des Flurför-
derzeugs hat unter den jeweils geltenden gesetzlichen Bestimmungen des Anwen-
derlandes zu erfolgen. Insbesondere sind die Bestimmungen für die Entsorgung
der Batterie, der Betriebsstoffe sowie der Elektronik und elektrischen Anlage zu be-
achten.
Die Demontage des Flurförderzeugs darf nur durch entsprechend geschultes
Fachpersonal unter Einhaltung der vom Hersteller vorgeschriebenen Vorgehens-
weise erfolgen. Die in der Servicedokumentation vorgeschriebenen Sicherheitshin-
weise sind zu beachten.
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Humanschwingung

Z
Schwingungen, die während der Fahrt im Laufe des Tages auf den Fahrer einwir-
ken, werden als Humanschwingungen bezeichnet. Zu hohe Humanschwingungen
verursachen beim Fahrer langfristig gesundheitliche Schäden. Zum Schutz der
Fahrer ist daher die europäische Betreiberrichtlinie "2002/44/EG/Vibration" in Kraft
gesetzt worden. Um die Betreiber zu unterstützen, die Einsatzsituation richtig ein-
zuschätzen, bietet der Hersteller die Messung dieser Humanschwingungen als
Dienstleistung an.
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