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Jungheinrich ERD 220 Betriebsanleitung Seite 50

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Befahren von Aufzügen und Ladebrücken
Aufzüge dürfen nur befahren werden, wenn diese über eine ausreichende Tragfähig-
keit verfügen, nach ihrer Bauart für das Befahren geeignet und vom Betreiber für das
Befahren freigegeben sind. Dies ist vor dem Befahren zu prüfen. Das Flurförderzeug
muss mit der Ladeeinheit voran in den Aufzug gefahren werden und eine Position
einnehmen, die ein Berühren der Schachtwände ausschließt. Personen, die im Auf-
zug mitfahren, dürfen diesen erst betreten, wenn das Flurförderzeug sicher steht, und
müssen den Aufzug vor dem Flurförderzeug verlassen. Der Fahrer muss sicherstel-
len, dass während des Be- und Entladevorganges die Verladerampe/Ladebrücke
nicht entfernt oder gelöst wird.
Befahren von Aufzügen und Ladebrücken
Aufzüge dürfen nur befahren werden, wenn diese über eine ausreichende Tragfähig-
keit verfügen, nach ihrer Bauart für das Befahren geeignet und vom Betreiber für das
Befahren freigegeben sind. Dies ist vor dem Befahren zu prüfen. Das Flurförderzeug
muss mit der Ladeeinheit voran in den Aufzug gefahren werden und eine Position
einnehmen, die ein Berühren der Schachtwände ausschließt. Personen, die im Auf-
zug mitfahren, dürfen diesen erst betreten, wenn das Flurförderzeug sicher steht, und
müssen den Aufzug vor dem Flurförderzeug verlassen. Der Fahrer muss sicherstel-
len, dass während des Be- und Entladevorganges die Verladerampe/Ladebrücke
nicht entfernt oder gelöst wird.
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