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SCAN DSA 3 Gebrauchsanweisung Seite 8

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Verbindungsstück (Abgasrohr)
- Das Verbindungsstück muss mit Schornstein und Kaminkassette technisch abgestimmt und entsprechend
den Anforderungen der DIN 18 160 Teil 2 ausgeführt sein.
- Bei metallischen Verbindungsstücken muss die Wandstärke mindestens 2 mm betragen.
- Außerhalb des Konvektionsraumes ist das Verbindungsstück mit 3 cm dicken Dämmstoff zu ummanteln.
Wenn die Kaminverkleidung (Schürze) des Abgassammlers aus Metall besteht, muss das Verbindungsstück
mit 6 cm dicken Dämmstoff ummantelt werden.
- Innerhalb des Konvektionsluftraumes darf das Verbindungsstück nicht verkleidet werden, wenn das Verbin-
dungsstück zur konvektiven Erwärmung der Raumluft bestimmt ist.
- Führt das Verbindungsstück durch Bauteilen mit brennbaren Baustoffen, z.B. zu schützende Wände, so
sind Schutzmaßnahmen entsprechend DIN 18 160 Teil 1 und Teil 2 vorzunehmen.
- Die Anschlüsse des Verbindungsstückes müssen formstabil (überschiebbare Mindestlänge am Abgasstut-
zen
bzw. einschiebbare Mindestlänge am Anschlussformstück von jeweils 40 mm beachten) und dicht ausge-
führt
sein. Wird vom Schornsteinfeger überprüft.
- Der Stutzen der Kaminkassette Scan DSA 3 und Scan DSA 4 haben einen Durchmesser von 155/159 mm.
Schutz der Aufstelldecke (Boden)
- Aufstelldecken ohne ausreichende Querverteilung (z. B. Holzdecken) müssen durch eine zusätzliche 60 mm
dicke, bewehrte Betonplatte und einer Wärmedämmschicht, siehe Tabelle „"Notwendige Wärmedämmung"
(siehe Seite 5) im Bereich des offenen Kamins geschützt werden.
- Besitz der Aufstellboden eine ausreichende Querverteilung reicht die vorgeschriebene Wärmedämmschicht
aus.
Fußboden vor dem Kamin/Kaminkassette
- Vor dem Kamin/Kaminkassette, muss der Fußboden aus brennbaren Materialien durch einen ausreichend
dicken Belag aus nicht brennbaren Baustoffen geschützt oder ersetzt werden. Dabei betragen die Mindest-
abmessung dieser nicht brennbaren Fläche von Feuerraumöffnung bzw. sofern fest eingebaut von der
raumseitigen Vorderkante des Feuerbockes :
- nach vorne entsprechend der Höhe des Feuerraumbodens
bzw. Feuerbock über dem Fußboden zuzüglich 30 cm,
jedoch mindestens 50 cm.
- nach den Seiten entsprechend der Höhe des Feuerraum-
bodens bzw. Feuerbock über dem Fußboden zuzüglich
20 cm, jedoch mindestens 30 cm.
- Wird ein Stehrost von mindestens 10 cm Höhe eingebaut,
so genügen die vorgenannten Mindestabstände und zwar
abweichend vom Stehrost gemessen.
T = H + 30 cm
B= H + 20 cm
T
H
B
B
T
4

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Diese Anleitung auch für:

Dsa 4