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SCAN DSA 3 Gebrauchsanweisung Seite 11

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A - Einbau einer Kaminkassette im Feuerraum eines vorhandenen offenen Kamins
Werden alle vorher genannten Anforderungen erfüllt bzw. beachtet
Vorbereitende Maßnahmen zum Einbau der Kaminkassette
- Es kann sein, dass der Feuerraum des vorhandenen offenen Kamins durch Einbau notwendiger Wärme-
dämmschichten verkleinert wird. Berücksichtigen Sie diesen Umstand beim Maßnehmen der Kamin-
kassette. Lassen Sie sich von Ihrem Bezirksschornsteinfeger beraten. Der Hersteller bzw. Einbauer legt
die Maße der Kassette verantwortlich fest.
- Absperrklappen im Abgasweg, die nur durch den Feuerraum des offenen Kamins bedient werden können
ganz öffnen und so arretieren, dass sie nicht zufallen kann oder Gegebenfalls ganz entfernen.
- Die Verbrennungsluftzufuhr die zur Feuerstätte führt darf nicht verschlossen werden. Für ausreichende
Verbrennungsluft sorgen.
Differenzdämmschicht
- Der Einbauer der Kaminkassette muss den Aufbau des vorhandenen offenen Kamins ermitteln und fest-
stellen, ob der offene Kamin vor einer zu schützenden Wand (z.B. brennbar, tragender Stahlbeton)
aufgebaut ist.
- Bereits bestehenden Dämmschichten und Vormauerungen sind zu ermitteln. Dabei müssen die Dicken
der einzelnen Aufbauschichten und auch die Materialart festgestellt werden und zwar systematisch vom
Feuerraum an nach hinten, seitlich und nach unten bis zu der Oberfläche, die an einen freien Luftraum
grenzt. Dabei müssen auch brennbare Wandverkleidungen (z. B. Holzvertäfelungen) und wandbündig
Aufgestellte Möbelstücke in den angrenzenden Räumen des offenen Kamins berücksichtigt werden.
- Der Einbauer legt die ermittelten Daten in einem Protokoll schriftlich nieder.
- Brennbare Baustoffe, Bauteile oder tragende Stahlbetonwände müssen entsprechend DIN 18895
Teil 1 mit einer Vormauerung bzw. und Wärmedämmung geschützt werden (siehe Tabelle Seite 4, oben).
- Ist die Vormauerung mit der vorgeschriebenen Dicke im bestehenden offenen Kamin nicht vorhanden, so
muss ein entsprechender Zuschlag bei der erforderlichen Dämmschichtdicke gemacht werden. Diese
Zuschlagsrechnung darf nicht bei neu zu installierenden Kaminen angewendet werden. In diesen Fällen
muss eine ordnungsgemäße Vormauerung von 100 mm Dicke angebracht werden.
- Die im Protokoll vom verantwortlichen Einbauer festgehaltene vorhandene Dämmschichtdicke kann auf die
erforderliche Dämmschichtdicke (siehe Tabelle Seite 4, oben) angerechnet werden. Anrechenbar sind
diejenigen Dämmschichten, die zwischen der alten Feuerraumoberfläche und der Schicht mit brennbaren
Baustoffen, Bauteilen und Einrichtungsgegenständen bzw. tragender Stahlbetonwand liegen.
- Die Differenz zwischen der anrechenbaren Dämmschicht und der erforderlichen Dämmschicht muss
zwischen alter Feuerraumoberfläche im vorhandenen offenen Kamin und der entsprechenden Kassetten-
außenseite bzw. Kassettenkonvektionsluftmantel eingebaut werden.
- Die Differenzdämmschichten werden vom Einbauer ebenfalls im Protokoll festgehalten.
kann mit dem Einbau begonnen werden !
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