Bitte lesen und beachten ...
Richtlinien
Dieses Gerät wurde nach folgenden Richtlinien gebaut:
• EG-Richtlinie „elektromagnetische Verträglichkeit" 89/336/EWG
(nach der zur Zeit gültigen Fassung).
• Niederspannungsrichtlinien 72/23/EWG
(nach der zur Zeit gültigen Fassung).
Hinweis:
Abhängig vom lokalen Energieversorgungsunternehmen kön-
nen die Geräte Störungen in das Stromnetz des Hauses über-
tragen, die das vom Energieversorgungsunternehmen
eingesetzte Rundsteuersystem (TRA) beeinträchtigen. Da-
durch kann z. B. die Funktion von Nachtspeicherheizungen
gestört werden.
Hinweis:
Treten Störungen durch den Betrieb der Geräte auf, ist der
Betreiber für den Einbau einer Tonfrequenzsperre in die Hau-
selektroinstallation verantwortlich. Bitte wenden Sie sich an
Ihren Elektro-Fachbetrieb. Dem Elektro-Fachbetrieb sind die
Technischen Anschlussbedingungen Ihres lokalen Energie-
versorgungsunternehmens bekannt, so dass die Tonfre-
quenzsperre auf das Stromnetz Ihres
Versorgungsunternehmens abgestimmt werden kann.
Bestimmungsgemäßer Gebrauch
Das Gerät ist nur für den gewerblichen Gebrauch vorgesehen, nicht für
den Hausgebrauch.
Dieses Gerät dient zur Bräunung von jeweils einer erwachsenen Person.
Säuglinge und Kleinkinder bis einschließlich des 7. Lebensjahres dürfen
dieses Gerät nicht benutzen.
Für Kinder und Jugendliche von 8 bis einschließlich 17 Jahre gilt: Benut-
zung von Bräunungsgeräten nur in Absprache mit den Erziehungsbe-
rechtigten bzw. nach Rücksprache mit einem Arzt.
Jede andersartige Nutzung gilt als nicht bestimmungsgemäß. Für hier-
aus resultierende Schäden haftet der Hersteller nicht. Das Risiko hierfür
trägt allein der Betreiber.
Zur bestimmungsgemäßen Verwendung gehört auch die Einhaltung der
vom Hersteller vorgeschriebenen Anweisungen, Gebrauchs- und War-
tungsbedingungen. Das Gerät darf nur von Personen betrieben, gewar-
tet und instandgesetzt werden, die hiermit vertraut und über die
Gefahren unterrichtet sind.
Die maximal zulässige Belastung der Acrylglasscheibe entnehmen Sie
bitte den Technischen Daten – siehe Seite 70.
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