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Cloer 6235 Bedienungsanleitung Seite 6

Sandwichmaker
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Bei sorgfältiger Behandlung und Beachtung der
Bedienungsanleitung sowie der Sicherheitshin-
weise verpflichten wir uns, das Gerät kostenlos
D
instandzusetzen, soweit es sich um Material-
oder Herstellungsfehler handelt. Die Instand-
setzung erfolgt durch Reparatur bzw. Ersatz der
schadhaften Komponenten. Ausgewechselte
Teile werden Eigentum der Firma Cloer. Weitere
Ansprüche, gleich welcher Art, insbesondere
Schadenersatzansprüche, sind ausgeschlossen.
Diese Garantie beeinträchtigt keine Rechte,
die Verbraucher gemäß den jeweils geltenden
nationalen Gesetzen bezüglich des Verkaufs
von Waren haben.
Die Garantiefrist beträgt 2 Jahre und beginnt
mit dem Datum, an dem das Produkt erstmals
von einem Endverbraucher erworben wurde.
Die Garantiefrist wird durch spätere Weiterver-
äußerung, durch Reparaturmaßnahmen oder
durch Austausch des Produktes weder verlän-
gert, noch beginnt sie von neuem oder wird
anderweitig beeinflusst.
Diese Garantie wird von Ihrem Händler an
Sie weitergegeben. Um Garantieleistungen in
Anspruch zu nehmen, wenden Sie sich direkt
an Ihren Händler.
In Deutschland bietet Cloer registrierten Ver-
brauchern die Möglichkeit, erweiterte Ga-
rantieleistungen direkt mit dem Werkskun-
dendienst abzuwickeln. Voraussetzung hierfür
ist, dass das Produkt bei einem autorisierten
Händler gekauft und per Postkarte oder über
Internet unter http://www.cloer.de/service
registriert wurde. Für die Inanspruchnahme von
Garantieleistungen wenden sich registrierte
Verbraucher in jedem Fall zunächst telefonisch,
per Fax oder Mail an den Werkskundendienst.
Bitte schicken Sie unaufgefordert keine Geräte.
Insbesondere dürfen Pakete niemals unfrei
eingesendet werden. Diese werden von den
Paketdiensten nicht zugestellt, sondern für Sie
kostenpflichtig retourniert. Sprechen Sie daher
zuerst mit uns. Wir sagen Ihnen, wie Sie Ihr Ge-
rät an uns einsenden sollen.
Wenden Sie sich an den:
Cloer Werkskundendienst
Tel.: 02932.6297-660
Fax: 02932.6297-860
Mail: service@cloer.de
Zum Nachweis des Garantieanspruchs ist
unbedingt ein Kaufbeleg mit Kaufdatum
und Händleranschrift im Original vorzulegen.
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Ohne diesen Kaufbeleg erfolgt die Reparatur
ohne Rückfrage kostenpflichtig.
Ausgenommen von der Garantie sind Schäden,
die auf
unsachgemäße Nutzung,
natürliche Abnutzung bzw. Verschleiß,
äußere Einwirkungen (z.B. Transportschäden,
Stöße, Schläge, Hitzeeinwirkung, Säuren o.ä.),
mangelnde Entkalkung*
oder auf ungeeignetes Zubehör zurückzufüh-
ren sind.
Die Garantie erlischt, wenn das Gerät
gewerblich genutzt,
unautorisiert geöffnet, abgeändert
oder ein unautorisierter Reparaturversuch vor-
genommen wurde.
Für Verbrauchsmaterial wird ebenfalls keine
Garantie übernommen.
* Wasserkocher / Kaffeeautomat / Teeautomat

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