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Garantiebedingungen - Electrolux enn26800 Bedienungsanleitung

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Unsere Geräte werden mit größter Sorgfalt hergestellt. Trotzdem kann es einmal zu einem Defekt kommen.
Unser Kundendienst übernimmt auf Anfrage gerne die Reparatur, und zwar sowohl während des
Garantiezeitraums als auch danach. So ist gewährleistet, dass ein Defekt nicht zu einer Verkürzung der
Lebensdauer des Geräts führt.
Die vorliegenden Garantiebedingungen beruhen auf der Richtlinie der Europäischen Union 99/44/EG sowie
den Bestimmungen des Bürgerlichen Gesetzbuches. Die dem Kunden aufgrund dieser Gesetze zustehenden
Rechte können durch die vorliegenden Garantiebedingungen nicht geändert werden.
Diese Garantiebedingungen ziehen keine Einschränkung der Garantieverpflichtungen des Verkäufers
gegenüber dem Endbenutzer nach sich. Die Garantie für das Gerät erfolgt im Rahmen und unter Beachtung
folgender Bedingungen:
1. Bei Beachtung der in den Absätzen 2 bis 15 niedergelegten Bestimmungen beheben wir kostenlos jeden
Defekt, der während eines Zeitraums von 24 Monaten ab dem Datum der Übergabe des Geräts an den
ersten Endkunden auftritt.
Diese Garantiebedingungen gelten nicht im Falle einer Nutzung des Geräts zu gewerblichen oder
vergleichbaren Zwecken.
2. Die Garantieleistung zielt auf eine Wiederherstellung des Gerätezustands vor dem Auftreten des Defekts
ab. Die defekten Bestandteile werden ausgetauscht oder repariert. Kostenlos ausgetauschte Bestandteile
gehen in unser Eigentum über.
3. Um schwereren Schäden vorzubeugen, müssen wir über den Defekt unverzüglich in Kenntnis gesetzt
werden.
4. Bedingung für die Gewährung der Garantieleistung ist, dass der Kunde die Kaufbelege mit dem Kauf-
und/oder Übergabedatum vorlegt.
5. Die Garantie greift nicht, wenn Schäden an empfindlichen Bestandteilen, wie z.B. Glas (Glaskeramik),
Kunststoffen oder Gummi, auf unsachgemäßen Gebrauch zurückzuführen sind.
6. Eine Inanspruchnahme der Garantie ist nicht möglich bei kleinen Veränderungen ohne Auswirkungen auf
Gesamtwert und -stabilität des Geräts.
7. Die Garantieverpflichtung erlischt, wenn der Defekt auf eine der folgenden Ursachen zurückzuführen ist:
eine chemische oder elektrochemische Reaktion infolge von Wassereinwirkung,
allgemein anomale Umweltbedingungen,
unsachgemäße Betriebsbedingungen,
Kontakt mit aggressiven Substanzen.
8. Die Garantie erstreckt sich nicht auf außerhalb unseres Verantwortungsbereichs auftretende
Transportschäden. Auch Schäden infolge unsachgemäßer Aufstellung oder Installation, mangelnder
Wartung, oder Nicht-Beachtung der Aufstellungs- und Installationshinweise sind durch die Garantie nicht
gedeckt.
9. Durch die Garantie nicht gedeckt sind ferner Defekte infolge von Reparaturen oder Eingriffen durch nicht-
qualifizierte oder nicht-kompetente Personen, oder infolge des Einbaus von nicht-originalen Zubehör- oder
Ersatzteilen.
10.Leicht zu transportierende Geräte müssen beim Kundendienst abgegeben bzw. dorthin geschickt werden.
Heimkundendienst kommt nur bei großen Geräten oder bei Einbaugeräten in Frage.
11.Bei Einbau- oder Unterbaugeräten sowie bei Geräten, die derart befestigt oder aufgehängt sind, dass für
den Aus- und Wiedereinbau in die betreffende Einbaunische mehr als eine halbe Stunde erforderlich ist,
werden die anfallenden Zusatzleistungen in Rechnung gestellt. Etwaige Schäden infolge derartiger Aus-
und Wiedereinbauarbeiten gehen zu Lasten des Kunden.
12.Wenn während des Garantiezeitraums eine wiederholte Reparatur ein und desselben Defekts zu keinem
befriedigenden Ergebnis führt, oder bei unverhältnismäßig hohen Reparaturkosten kann, in Abstimmung mit
dem Kunden, ein Austausch des defekten Geräts durch ein gleichwertiges anderes erfolgen.
In diesem Fall behalten wir uns das Recht vor, vom Kunden eine finanzielle Beteiligung zu verlangen, die
anteilig zum verstrichenen Nutzungszeitraum berechnet wird.
13.Eine Reparatur im Rahmen der Garantie zieht weder eine Verlängerung des normalen Garantiezeitraums
noch den Beginn eines neuen Garantiezyklus nach sich.
14.Auf Reparaturen gewähren wir eine Garantie von 12 Monaten, unter Beschränkung auf das Wiederauftreten
desselben Defekts.

GARANTIEBEDINGUNGEN

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