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Schutzeinrichtungen Und Warnfunktionen - Julabo FL2503 Betriebsanleitung

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3.1.

Schutzeinrichtungen und Warnfunktionen:

Übertemperaturschutz, fest eingestellt
Unterniveauschutz
Alarmmeldung
Übertemperatur-Warnfunktion
Überlastungsschutz
Klasseneinteilung nach DIN 12876-1
Umgebungsbedingungen nach IEC 61 010-1:
Nur für Innenräume.
Bis 2000 m Höhe – Normal Null.
Umgebungstemperatur: +5 ... +40 °C
Luftfeuchtigkeit:
maximale relative Feuchte 80 % für Temperaturen bis 31°C,
linear abnehmend bis 50 % rel. Feuchte bei einer Temperatur von 40°C
Spannungsabweichungen von ± 10 % sind zulässig.
Geräte entspricht der Schutzklasse I
Überspannungskategorie
Verschmutzungsgrad
Vorsicht:
Das Gerät ist nicht für den Einsatz in explosionsgefährdeter Umgebung geeignet
EMV-Anforderungen nach EN61326-1:
Das Gerät ist ein ISM-Gerät der Gruppe 1(benutzt HF für interne Zwecke) und ist in Klasse A
(Industrieller und gewerblicher Bereich) eingeteilt.
Informationen zum verwendeten Kältemittel
Die Verordnung (EU) Nr. 517/2014 über fluorierte Treibhausgase betrifft alle Anlagen, die fluorierte
Kältemittel enthalten und löst die (EG) 842/2006 ab.
Ziel der Verordnung ist der Umweltschutz durch Minderung der Emission von fluorierten
Treibhausgasen.
Sie regelt unter anderem die Emissionsbegrenzung, Verwendung und Rückgewinnung solcher Stoffe.
Außerdem ergeben sich Auflagen für die Betreiber von Anlagen, die solche Stoffe zu ihrem
Funktionieren enthalten.
Nach der Verordnung 517/2014 werden dem Betreiber einer solchen Anlage folgende Pflichten
übertragen:
Der Betreiber stellt sicher, dass die Einrichtung regelmäßig auf Undichtigkeiten kontrolliert wird.
Die Intervalle richten sich nach dem CO
Kältemittelfüllmenge und Art des Kältemittels. Das CO
Typenschild zu entnehmen.
Der Betreiber ist verpflichtet, Instandhaltung, Reparatur, Wartung, Außerbetriebnahme,
Rückgewinnung und Recycling durch zertifiziertes, von JULABO autorisiertes Personal
durchführen zu lassen.
Es gilt die Dokumentationspflicht. Der Betreiber muss Aufzeichnungen führen und diese
mindestens fünf Jahre aufbewahren. Die Aufzeichnungen sind auf Anfrage der zuständigen
Behörde zur Verfügung zu stellen.
Weitere Informationen sind dem Verordnungstext zu entnehmen.
85 °C
Schwimmerschalter
optisch + akustisch (permanent)
75 °C
für Kältemaschine und Pumpenmotor
Klasse I
II
2
-Äquivalent der Anlage. Dieses ergibt sich aus
2
-Äquivalent Ihrer Anlage ist dem
2
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