1.1 Die Bauart
Der Kaminofen ist nach DIN EN 13240 Bauart 1 geprüft. Er darf nur mit geschlossenem Feuerraum betrieben werden und kann an
geeignete, bereits belegte Schornsteine angeschlossen werden.
1.2 Baurechtliche Vorschriften
Bei Ihrem Kaminofen handelt es sich um eine Zeitbrand-Feuerstätte, d.h. diese ist für den Dauerbrand nicht geeignet und erfüllt
somit auch nicht deren Eigenschaften.
Das Gerät ist ausschließlich als Zusatz- oder Zweitheizung für einen einzelnen Wohnraum zugelassen und eignet sich daher
nicht als alleinige Heizung für ganze Etagen, die gesamte Wohnung oder eines Hauses.
Wir empfehlen bereits vor dem Aufstellen Ihres Kaminofens ein Gespräch mit Ihrem Bezirksschornsteinfegermeister. Er berät Sie
über die jeweiligen baurechtlichen Vorschriften, prüft den Schornsteinzug, erteilt die Genehmigung und führt die Abnahme durch.
Der Kaminofen ist anleitungsgemäß unter Einhaltung der geltenden nationalen und Europäischen Normen sowie den regionalen
Vorschriften zu installieren.
Die Feuerstätte darf nicht verändert werden. Eine Manipulation sowie unerlaubte Eingriffe durch technische
Veränderungen des Gerätes führen zum Erlöschen der Typenprüfung, CE- Kennzeichnung, Gewährleistung und somit
auch die Betriebserlaubnis.
1.3 Berechnung des Wärmebedarfs
Die richtige Größenwahl des Kaminofens unter Anpassung der gegebenen Wärmebedarfsverhältnisse und den Bedürfnissen des
Betreibers ist wesentlich für eine gute Funktion und den wirtschaftlichen Betrieb der Feuerstätte. Deshalb ist eine
Wärmebedarfsberechnung für den Aufstellungsraum vom Installateur durchzuführen. Bis zu einem Rauminhalt von 150 m³ kann der
Installateur das einfache Ermittlungsverfahren des Wärmebedarfs von Einzelräumen nach DIN 18893 anwenden. Bei größeren
Räumen ab 200 m³ Rauminhalt muss die DIN EN 12831 angewandt werden, ab 150 m³ ist diese Anwendungen als Empfehlung
festgeschrieben.
1.4. Ausrichtung und Fixierung Kachel- /Steinverkleidung
Manche Modellausführungen besitzen eine Kachel- oder Steinverkleidung am Korpus. Aus diesem Grund muß bei Aufstellung des
Gerätes die exakte Ausrichtung und Fixierung der Verkleidung durch den aufstellenden Fachbetrieb kontrolliert und ggf. angepasst
sowie abschließend fixiert werden.
1.5 Anforderungen an den Schornstein
Für den Anschluss des Gerätes an den Schornstein sollten Sie einen Fachmann oder Schornsteinfegermeister beauftragen. Vor
Aufstellen oder Einbau ist der Schornstein auf seine Größe und Güte nach den bestehenden örtlichen Vorschriften zu prüfen (DIN
18160, Teil 1) und ggf. nach DIN EN 13384 zu berechnen. Die einwandfreie Funktion des Gerätes ist vom Anschluss an den
richtigen Schornstein abhängig. Es ist darauf zu achten, dass alle in den gleichen Schornstein führenden Öffnungen, wie z. B. Ofen-
und Schornsteinreinigungsöffnungen, geschlossen sind.
1.6 Schornsteinzug
Das Zugverhalten kann durch einen zu großen oder zu kleinen Schornsteinquerschnitt sowie durch eine geringe Schornsteinhöhe
beeinträchtigt werden. Die wirksame Schornsteinhöhe ist der Abstand zwischen der Abgaseinführung in den Schornstein und der
Oberkante des Schornsteinkopfes, sollte daher mind. 5m betragen (abhängig von den örtlichen Gegebenheiten)
und die
Schornsteinanlage den angegebenen Mindest-Förderdruck gemäß den oben genannten Angaben am Gerät gewährleisten.
Voraussetzung für einen störungsfreien Betrieb ist ein Kaminzug von mind. 12 bis max. 20 Pa bei der Nennwärmeleistung
von 7 KW. Bei Überschreiten des angegebenen max. Förderdruckes nimmt das Gerät durch Überbelastung Schaden und es
steigen die Emissionen der Feuerstätte. Bei Überschreitung des angegebenen Maximalwertes von 20 Pa ist daher ein
Förderdruckbegrenzer nach Maßgabe der einschlägigen Normen einzubauen!
Lassen Sie den Kamin von Ihrem Schornsteinfeger am besten bereits vor Installation überprüfen und berechnen. Die Zugmessung
am Heizgerät muss hierbei im Abstand von max. 10 cm nach dem Gußrohrstutzen des Ofens erfolgen. Bewahren Sie den
maschinell erstellten Beleg der Zugmessdaten bitte gut auf, damit Sie bei Bedarf den oben spezifizierten Kaminzug schnell und
problemlos bescheinigen können. (Vgl. Sie hierzu auch die Angaben im Kapitel „Technische Daten": Daten für die
Schornsteinbemessung). Sollte der Wert von mind. 12 Pa bis. max. 20 Pa unter- oder überschritten werden, ist ein
ordnungsgemäßer Betrieb des Gerätes nicht mehr gegeben und es wird keine Gewährleistung übernommen
1.7 Schornsteinanschluss und Rauchrohr
Ihr Kaminofen ist mit einem oberen Rauchrohrstutzen ausgestattet.
Für den Anschluss des Gerätes an den Schornstein sind die Anforderungen gemäß DIN 18160 zu beachten. Hierfür sollten Sie
einen Fachbetrieb beauftragen. Dieser ist mit den örtlichen Vorschriften vertraut, so dass ein sachgemäßer Anschluss des Ofens am
Schornstein gewährleistet ist.
Es wird empfohlen das Gerät mit einem Rauchrohr (Mindestdicke Stahlblech 2 mm), dessen Innendurchmesser 150 mm beträgt
inkl. Reinigungsdeckel und einer vertikalen Mindestlänge von 60 cm anzuschließen. Die horizontale Länge zum
Schornsteinanschluss darf i.d.R. dabei nicht länger als 1m sein und bei dieser Länge mit einer Steigung von mindestens 5 %
installiert werden. Abhängig von den jeweils örtlichen Gegebenheiten, ist vom installierenden Fachbetrieb in jedem Fall der
problemlose Rauchabzug vom Kaminofen in den Schornstein und der fach- bzw. sachgerechten Rauchrohr-Anschluss
sicherzustellen, sodass die Funktion des Gerätes durch die geschaffene Verbindung zum Schornstein nicht beeinträchtigt wird.
Achten Sie darauf, dass der Anschluss an den Schornstein und alle Verbindungsstücke an der Feuerstätte und dem Schornstein
passgenau, untereinander abgedichtet und fest verbunden sind. Das Rohr muss am Schornsteineingang gut abgedichtet werden
und darf nicht in den Hohlraum des Schornsteins hineinragen, da sonst der Rauchabzug behindert wird. Wir empfehlen hierbei die
Verwendung eines doppelten Wandfutters.
Im Umkreis von 20 cm zur Schornstein-Anschlussöffnung müssen alle brennbaren bzw. temperaturempfindlichen Baustoffe (bspw.
Holz bei Fachwerk- oder Fertighäusern) auf und in der Wand entfernt werden und entsprechend den Brandschutzbestimmungen
abgemauert und isoliert bzw. durch nicht brennbare Materialien ersetzt werden.
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