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Garantieurkunde (Österreich) - BENQ-SIEMENS M81 Sicherheitshinweise

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Garantieurkunde (Österreich)
Garantieurkunde (Österreich)
Dem Verbraucher (Kunden) wird
unbeschadet seiner Mängelansprüche ge-
genüber dem Verkäufer eine Haltbarkeitsga-
rantie zu den nachstehenden Bedingungen
eingeräumt:
• Neugeräte und deren Komponenten,
die aufgrund von Fabrikations-
und/oder Materialfehlern innerhalb von
24 Monaten ab Kauf einen Defekt aufwei-
sen, werden von BenQ Mobile nach eige-
ner Wahl gegen ein dem Stand der
Technik entsprechendes Gerät kostenlos
ausgetauscht oder repariert. Für Ver-
schleißteile (z. B. Akkus, Tastaturen, Ge-
häuse, Gehäusekleinteile, Schutzhüllen –
soweit im Lieferumfang enthalten)
gilt diese Haltbarkeitsgarantie für
sechs Monate ab Kauf.
• Diese Garantie gilt nicht, soweit der De-
fekt der Geräte auf unsachgemäßer Be-
handlung und/oder Nichtbeachtung der
Handbücher beruht.
• Diese Garantie erstreckt sich nicht auf
vom Vertragshändler oder vom Kunden
selbst erbrachte Leistungen (z. B. Installa-
tion, Konfiguration, Softwaredownloads).
Handbücher und ggf. auf einem separaten
Datenträger mitgelieferte Software sind
ebenfalls von der Garantie ausge-
schlossen.
• Als Garantienachweis gilt der Kaufbeleg
mit Kaufdatum. Garantieansprüche sind
innerhalb von zwei Monaten nach Kennt-
nis des Garantiefalles geltend zu machen.
• Ersetzte Geräte bzw. deren Komponen-
ten, die im Rahmen des Austauschs an
BenQ Mobile zurückgeliefert werden, ge-
hen in das Eigentum von BenQ Mobile
über.
• Diese Garantie gilt für in der Europäi-
schen Union erworbene Neugeräte.
Garantiegeberin ist die
BenQ Mobile CEE GmbH,
Himmelpfortgasse 1, A-1010 Wien.
• Weiter gehende oder andere Ansprüche als
die in dieser Herstellergarantie genannten
sind ausgeschlossen. BenQ Mobile haftet
nicht für Betriebsunterbrechung, entgan-
genen Gewinn und den Verlust von Daten,
zusätzlicher vom Kunden aufgespielter
Software oder sonstiger Informationen.
Die Sicherung derselben obliegt dem Kun-
den. Der Haftungsausschluss gilt nicht, so-
weit gesetzlich zwingend gehaftet wird, z.
B. nach dem Produkthaftungsgesetz, in
Fällen des Vorsatzes oder wegen der Ver-
letzung des Lebens, des Körpers oder der
Gesundheit.
• Durch eine erbrachte Garantieleistung
verlängert sich der Garantiezeitraum
nicht.
• Soweit kein Garantiefall vorliegt, behält
sich BenQ Mobile vor, dem Kunden den
Austausch oder die Reparatur in
Rechnung zu stellen.
• Eine Änderung der Beweislastregeln zum
Nachteil des Kunden ist mit den vorste-
henden Regelungen nicht verbunden.
Zur Einlösung dieser Garantie wenden Sie
sich bitte an unseren Online Support im
Internet
www.BenQMobile.com/customercare
oder an den Telefonservice. Die Rufnummer
entnehmen Sie bitte der Bedienungs-
anleitung.

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