Ausgabe: 03
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ANFORDERUNGEN AN DEN AUFSTELLUNGSORT
5.1
Untergrund, Bodenbeschaffenheit
Die Tragfähigkeit des Bodens (bzw. der Geschossdecke) muss von einem vom Kunden beauftragten
Statiker untersucht werden. Erforderlichenfalls ist ein den örtlichen Verhältnissen angepasstes Funda-
ment zu erstellen.
Der Aufenthaltsbereich um die Maschine/Einrichtung muss tritt- und rutschsicher ausgeführt sein. Es dürfen
keine Beeinträchtigungen (z. B. Erschütterungen) durch andere Bearbeitungsmaschinen auftreten.
5.2
Platzbedarf
Um die Maschine/Einrichtung muss soviel Platz zur Verfügung stehen, dass das Arbeiten an der Ma-
schine nicht beeinträchtigt wird. Ebenso muss der ungehinderte Zugang zu Türen und Abdeckungen
bei Wartungs- und Instandsetzungsarbeiten gewährleistet sein.
5.3
Umgebungstemperatur
Damit die zugesicherte Genauigkeit und Oberflächengüte erreicht werden kann, muss der Aufstel-
lungsraum gleichmäßig temperiert sein (siehe technischen Daten).
Optimale Ergebnisse werden nur erreicht, wenn die Umgebungstemperatur mög-
lichst konstant ist.
Hinweis
5.4
Energieversorgung
5.4.1
Elektrische Energie
Der Anschlusswert kann je nach Ausstattung mehr oder weniger von dem in den technischen Daten
angegebenen Wert abweichen.
Bei der Stromversorgung ist sicherzustellen, dass auch bei synchron anlaufenden Baugruppen bzw.
Maschinen das firmeninterne Stromnetz nicht überlastet wird.
5.5
Sicherheitshinweise für Schärfräume
Aufgrund der besonderen Gegebenheiten in Schärfräumen, muss der gesamte Schärfraum als Sicher-
heitsbereich betrachtet werden. Dazu sind nach VBG 125 § 3, 4, 10 und 12 in der BR Deutschland
bzw. nach nationalen Sicherheitsvorschriften für Arbeitsstätten folgende Voraussetzungen zu erfüllen:
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Betriebsanleitung
CHP eco
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