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Sicherheitseinrichtungen; Verpflichtungen Des Betreibers; Verpflichtungen Des Personals; Persönliche Schutzausrüstung - Vollmer CHP eco Betriebsanleitung

Inhaltsverzeichnis

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2
Ergänzend zur Betriebsanleitung die allgemein gültigen gesetzlichen und sonstigen Regelungen
zur Unfallverhütung beachten und anweisen!
3
Sicherheitsgefährdende Störungen umgehend beseitigen lassen.
3.2.2

Sicherheitseinrichtungen

Die Maschine darf nur betrieben werden, wenn alle Schutzeinrichtungen und sicherheitsbedingten Ein-
richtungen vorhanden und funktionsfähig sind!
1
Es dürfen keine Veränderungen, An- und Umbauten an der Maschine, die die Sicherheit beein-
trächtigen könnten, vorgenommen werden.
Bei vorgesehenen Anbauten hat der Betreiber dafür Sorge zu tragen, dass die Kombination mit
dieser Anlage alle sicherheitstechnischen Anforderungen erfüllt und dass die Maschinensicherheit
dadurch nicht beeinträchtigt wird.
2
Einstellungen von Sicherheitseinrichtungen dürfen nicht ohne Rücksprache verändert werden.
3
Alle Warnhinweise an der Maschine in lesbarem Zustand halten.
3.2.3

Verpflichtungen des Betreibers

1
Der Betreiber verpflichtet sich, nur Personal an der Maschine/Einrichtung arbeiten zu lassen, die ...
...
mit den Vorschriften über Arbeitssicherheit und Unfallverhütung vertraut sind.
.... die Sicherheits- und Warnhinweise gelesen, verstanden und durch ihre Unterschrift gegen-
über dem Betreiber bestätigt haben.
...
eine spezielle Unterweisung über auftretende Gefahren erhalten hat.
2
Der Betreiber muss dem Personal die Betriebsanleitung zugänglich machen und sich vergewis-
sern, dass diese die Betriebsanleitung gelesen und verstanden haben.
3
Das sicherheitsbewusste Arbeiten des Personals ist regelmäßig zu überprüfen.
3.2.4

Verpflichtungen des Personals

1
Personen, die mit Bedienung, Wartung und Instandsetzung der Maschine/Einrichtung beauftragt
sind, verpflichten sich, vor Arbeitsbeginn ...
...
die Sicherheitshinweise zu lesen und durch Ihre Unterschrift zu bestätigen, dass sie diese
verstanden haben.
3.2.5
Persönliche Schutzausrüstung
1
Die Schutzkleidung ist so zu halten, dass keine Kleidungsstücke oder Haare in drehende/fahrende
Maschinenteile gezogen werden können.
2
Der Bediener hat nach Erfordernis Schutzbrille, Handschuhe und Sicherheitsschuhe zu tragen.
3.2.6

Verhalten im Notfall

1
Tritt während des Betriebes eine akute Störung auf, ist die rote "NOT-HALT" Schlagtaste zu betä-
tigen. Die Schutzvorrichtungen dürfen erst geöffnet werden, wenn die Maschine komplett zum
Stillstand gekommen ist.
2
Bei der Beseitigen der Störungsursache sind die Hinweise unter Punkt "Einrichtbetrieb" und "War-
tung, Reparatur und Störungsbeseitigung" zu beachten.
Seite: 3-2
Betriebsanleitung
CHP eco
Ausgabe: 03
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