3.4
Bestimmungsgemäße Verwendung
Diese Einrichtung ist eine CNC-Maschine zum Schärfen von schneidstoffbestückten Kreissägeblättern
an der Span- und Freifläche und darf nur für diesen Zweck eingesetzt werden. Die Abmessungen und
Ausprägungen der bearbeitbaren Werkstücke sind in den Technischen Daten definiert
Eine andere oder darüber hinausgehende Benutzung gilt als nicht bestimmungsgemäße Ver-
wendung. Für hieraus resultierende Schäden haftet nicht der Hersteller; das Risiko hierfür trägt
allein der Anwender.
Zur bestimmungsgemäßen Verwendung gehört die Einhaltung der in der Betriebsanleitung angegebe-
nen Betriebs- und Wartungsbedingungen.
Alle VOLLMER-Produkte sind sicherheitstechnisch geprüft. Bei darüber hinausgehende Anwendun-
gen, z. B. Anschluss an Zentralanlagen hat der Betreiber dafür Sorge zu tragen, dass die daraus ent-
stehende Gesamtanlage den landesüblichen sicherheitstechnischen Anforderungen (z. B. EG-
Konformität) entspricht.
3.4.1
Vorhersehbarer Missbrauch
Diese Einrichtung darf nicht verwendet werden für:
andere als in den technischen Daten aufgeführte Schneidenwerkstoffe
►
Bearbeitungen mit anderen als in den technischen Daten definierten Werkzeugen
►
Werkstücke mit anderen Stammkörper-Ausprägungen (z.B. Handsägeblätter, Messer, Meißel,
►
Stemmwerkzeuge, Schraubendreher, Körner, Bohrer etc.)
andere als in der bestimmungsgemäßen Verwendung aufgeführte Schneidenflächen
►
andere als in der bestimmungsgemäßen Verwendung aufgeführte Werkstücke
►
3.4.2
Kühlmittel
In der Standard-Ausführung darf nur Kühlemulsion (nicht entflammbares Öl-Wasser Gemisch) als
Kühlschmiermittel verwendet werden. Wird Öl als Kühlmittel verwendet, sind zwingend optionale Bau-
gruppen (Feuerlöschanlage) erforderlich.
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Betriebsanleitung
CHP eco
Ausgabe: 03
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