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Personalauswahl Und -Qualifikation; Grundsätzliche Pflichten - Ahlmann AS 90 Betriebsanleitung

Schwenklader
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1.3.2
Ergänzend zu den Betriebsanleitungen (Gerät
und Motor) sind allgemeingültige gesetzliche und sonstige
verbindliche Regelungen zur Unfallverhütung (insbe-
sondere UVV der gewerblichen Berufsgenossenschaften
- VBG 40) und zum Umweltschutz zu beachten und
anzuweisen!
Straßenverkehrsrechtliche Regelungen sind ebenfalls zu
beachten.
1.3.3
Das mit Tätigkeiten an und mit dem Gerät beauf-
tragte Personal ist verpflichtet, vor Arbeitsbeginn die
Betriebsanleitungen (Gerät und Motor), und hier beson-
ders das Kapitel Sicherheitshinweise, zu lesen.
Dies gilt in besonderem Maße für nur gelegentlich, z. B.
beim Warten, am Gerät tätig werdendes Personal.
1.3.4
Der Fahrer hat während des Betriebes den
Sicherheitsgurt anzulegen.
1.3.5
Der Benutzer des Gerätes darf keine offenen
langen Haare, lose Kleidung oder Schmuck einschließ-
lich Ringe tragen. Es besteht Verletzungsgefahr z. B.
durch Hängenbleiben oder Einziehen.
1.3.6
Alle Sicherheits- und Gefahrenhinweise am Gerät
beachten!
1.3.7
Alle Sicherheits- und Gefahrenhinweise am Gerät
vollzählig und in lesbarem Zustand halten!
1.3.8
Bei sicherheitsrelevanten Veränderungen des
Gerätes, und hier insbesondere bei Beschädigungen,
oder bei Veränderungen seines Betriebsverhaltens ist
das Gerät sofort stillzusetzen und die Störung bzw.
Beschädigung der zuständigen verantwortlichen Stelle/
Person zu melden!
1.3.9
Keine Veränderungen, An- und Umbauten am
Gerät, die die Sicherheit beeinträchtigen können, ohne
Genehmigung des Herstellers vornehmen! Dies gilt auch
für den Einbau und die Einstellung von Sicherheitsein-
richtungen und -ventilen sowie für das Schweißen an
tragenden Teilen.
1.3.10
Hydraulikanlage, und hier besonders Hydraulik-
schlauchleitungen, in angemessenen Zeitabständen auf
sicherheitsrelevante Mängel überprüfen und erkannte
Mängel sofort beseitigen.
1.3.11
Vorgeschriebene oder in den Betriebsanlei-
tungen (Gerät und Motor) bzw. im Wartungsplan angege-
bene Fristen für wiederkehrende Prüfungen/Inspektionen
einhalten!
1.4
Personalauswahl und -qualifikation;
grundsätzliche Pflichten
1.4.1
Das Gerät darf nur von Personen selbständig
geführt oder gewartet werden, die vom Unternehmer
dafür bestimmt sind.
S05E/S06E
Sicherheitsregeln
1
1-3

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