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Gefahren Durch Laserstrahlung; Schutzmaßnahmen Für Den Sicheren Betrieb - Varytec IMPACT II Bedienungsanleitung

Led + lasereffekt
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5. Gefahren durch Laserstrahlung

Die erstmalige Inbetriebnahme eines Showlasers der Klasse 3B und 4 ist nach der
Unfallverhütungsvorschrift BGV B2 bei der für den Arbeitsschutz zuständigen Behörde und bei der
zuständigen Berufsgenossenschaft anzuzeigen.
Das Bedienpersonal und Personen, die sich im Showlaserbereich aufhalten, müssen
unterwiesen sein.
Zu einer Unterweisung gehört der Erwerb von Kenntnissen über Gefahren von Laserstrahlung,
sonstige Gefährdungsmöglichkeiten, Schutzvorschriften, Verhalten im Showlaserbereich,
Sicherheitsvorkehrungen, sowie das Vertrautmachen mit den Betriebsabläufen bei der Benutzung von
Showlasersystemen.
Das Unternehmen, welches Laser der Klasse 3B oder 4 betreibt, hat mindestens
einen dauerhaft Beschäftigten als Laserschutzbeauftragten schriftlich zu nennen
und ihn der Berufsgenossenschaft namentlich zu melden !
Durch unsachgemäß betriebene Laser hervorgerufene Augenschädigungen können den Tatbestand
der Körperverletzung erfüllen und strafrechtlich verfolgt werden.
Bitte beachten Sie, dass der Veranstalter für die Einhaltung aller Schutzmaßnahmen verantwortlich
ist. Gerät ein Laser außer Kontrolle, muss evtl. die Veranstaltung abgebrochen werden.
Kommt der Veranstalter seinen Verkehrssicherungspflichten nicht nach, ist er zivilrechtlich
für alle dadurch entstehende Schäden haftbar, z. B.: Die Krankenkasse der Geschädigten kann die
Behandlungskosten einklagen. Der Geschädigte selbst kann auf Schmerzensgeld klagen.
Dadurch entstehende (wirtschaftliche) Schäden können durch eine zivilrechtliche Klage
vom Bediener der Laser-Einrichtung eingefordert werden.
Bitte beachten Sie: Varytec haftet nicht für Schäden, die durch unsachgemäße
Installation und nicht bestimmungsgemäßen Betrieb verursacht werden!
6. Schutzmaßnahmen für den sicheren Betrieb
Für die Erzeugung und Anwendung von Laserstrahlung sind die Sicherheitsvorkehrungen aus DIN EN
60825-1 "Sicherheit von Laser-Einrichtungen", die Anforderungen und Prüfungen aus E DIN 56912
"Showlaser und Showlaseranlagen", die Berufsgenossenschaftliche Vorschrift Laserstrahlung BGV
B2, das Merkblatt "Lasergeräte in Diskotheken und bei Show- Veranstaltungen", das Merkblatt "Disco-
Laser" und auch die staatlichen Arbeitsschutzvorschriften, die sonst geltenden
Unfallverhütungsvorschriften und die allgemein anerkannten Regeln der Technik zu beachten.
Die o.g. Vorschriften werden hier nur auszugsweise wiedergegeben.
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