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Varytec IMPACT II Bedienungsanleitung Seite 10

Led + lasereffekt
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Durch den Betrieb des Showlasers ergibt sich ein Gefahrenbereich, der sog. Showlaserbereich,
in dem die vorgegebenen Grenzwerte für Bestrahlung und Bestrahlungsstärke überschritten werden
können. Dieser darf während des Betriebes von keiner unbefugten Person erreicht werden.
Der Laserbereich ist im Rahmen der vorgegebenen Aufgabenstellung räumlich möglichst klein zu
halten. Im Laserbereich sollen sich nur Personen aufhalten, deren Aufenthalt dort erforderlich ist.
Der Showlaserbereich darf nur von unterwiesenen und befugten Personen betreten werden. Dabei
müssen geeignete Schutzmaßnahmen getroffen werden.
Ist es aus szenischen Gründen erforderlich, dass sich Personen im Showlaserbereich aufhalten, sind
geeignete Schutzmaßnahmen zu treffen, um Gefährdungen zu vermeiden z.B. durch Markierungen,
einstudierte Bewegungsabläufe, usw. Die geometrischen Grenzen des Showlaserbereichs müssen
vor der Inbetriebnahme berechnet oder gemessen werden.
Laserstrahlung darf sich nur soweit erstrecken, wie es für die Art des Einsatzes notwendig ist. Der
Strahl ist soweit dies möglich ist am Ende der Nutzentfernung durch eine diffus reflektierende
Zielfläche so zu begrenzen, dass eine Gefährdung durch direkte oder diffuse Reflektionen möglichst
gering ist.
In den Raumwinkeln der Laserstrahlen dürfen sich keine gut reflektierenden Oberflächen befinden.
Treten dennoch schädliche Reflektionen auf, müssen diese beim Festlegen der geometrischen
Grenzen berücksichtigt werden.
Lasereinrichtungen sind einschließlich im Strahlengang befindlicher Vorrichtungen so
aufzustellen oder zu befestigen, dass eine unbeabsichtigte Änderung ihrer Position und
der Strahlrichtung vermieden wird.
Unkontrolliert reflektierte Strahlung von Lasereinrichtungen sind zu vermeiden; spiegelnde
oder glänzende Gegenstände oder Flächen sind aus der Umgebung des Laserstrahls
soweit wie möglich fernzuhalten, zu entfernen oder abzudecken.
Zum Schutz vor gefährlichen Reflektionen sollen Werkzeuge, Zubehör und Justiergeräte,
die im Laserbereich verwendet werden, keine gut reflektierenden Oberflächen aufweisen
und Anwesende im Laserbereich keine gut reflektierenden Gegenstände sichtbar
mitführen.
Werden mehrere Lasereinrichtungen gleichzeitig in demselben Raum betrieben, sind
deren Strahlengänge gegenseitig abzuschirmen. Falls erforderlich, sollte der Strahlengang
nur von einer Seite aus zugänglich sein; die optische Achse sollte nicht auf Fenster
gerichtet werden.
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