Kann der Fachhändler das Problem nicht lösen, so wird dieser das Produkt mit einer
genauen Beschreibung der Beanstandung sowie einem offiziellen Kaufbeleg mit
Kaufdatum an den Hersteller zurückschicken. Der Hersteller übernimmt keine Haftung
für Schäden an Produkten, die nicht von ihm geliefert worden sind.
Der Garantieanspruch entfällt, wenn:
• das Produkt verändert wurde.
• das Produkt nicht komplett mit dem Kaufbeleg innerhalb von 14 Tagen nach
Auftreten des Mangels zum Händler zurückgebracht wird.
• der Defekt durch eine falsche Handhabung oder Wartung oder durch anderweitiges
Verschulden des Verwenders entstanden ist, insbesondere auch, wenn die
Gebrauchsanweisung nicht beachtet wurde.
• Reparaturen am Produkt von Dritten ausgeführt wurden.
• der Defekt durch einen Unfall entstanden ist.
• die Seriennummer beschädigt oder entfernt wurde.
Veränderungen oder Verschlechterungen des Produkts, die durch den vertragsmäßigen
Gebrauch herbeigeführt werden (Abnutzung) sind kein Garantiefall.
Durch Leistungen des Herstellers im Garantiefall wird die Garantie nicht verlängert.
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