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Hinweis
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Schließzylinder
Die Länge des einzusetzenden Schließzylinders richtet sich nach der Türblatt-
stärke und der Stärke der verwendeten Beschläge.
Die Schlüsselabzugsstellung des Schließhebels darf 30° unten links oder
rechts nicht überschreiten!
Auszug aus der EG-Konformitätserklärung nach EN 179
Alle Bauarten von Schließzylindern haben keinen Einfluss auf die einwandfreie
Fluchttürfunktion.
Speziell für den Einsatz an Brandsachutztüren ist zu beachten :
(Auszug aus dem Prüfzeugnis P-120003555)
Um das sichere Schließen der Tür jederzeit zu gewährleisten dürfen die Schlösser
ausschließlich mit Schließzylindern ausgestattet werden , bei denen sich der
Schließbart nach einer Betätigung in einem Bereich von 3.00 Uhr bis 9.00 Uhr
befindet. Diese Stellung ist durch das Abziehen des Schlüssels oder automatisch
(Knaufzylinder) zu erreichen.
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