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Instandhaltung; Reinigung; Gewährleistung Und Wartung - Judo FILLY Betriebsanleitung

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7.

Instandhaltung

ACHTUNG
(siehe Kapitel „Sicherheitshinweise und
Gefahren bei Nichtbeachtung")
Unbedingt Kapitel „Bestimmungsgemäße
Verwendung" beachten!
7.1

Reinigung

ACHTUNG
(siehe Kapitel „Sicherheitshinweise und
Gefahren bei Nichtbeachtung")
Zur Reinigung von Gehäuse und trans-
parenter Filterglocke darf nur klares
Trinkwasser verwendet werden.
Haushaltsübliche Allzweckreiniger und Glas-
reiniger können bis zu 25 % Lösemittel bzw.
Alkohol (Spiritus) enthalten.
Diese Substanzen können die Kunststoff-
teile chemisch angreifen, was zu Versprö-
dungen bis hin zum Bruch führen kann.
Derartige Reiniger dürfen daher nicht
verwendet werden.
Instandhaltung
8.
Gewährleistung und
Wartung
Um Ihren gesetzlichen Gewährleistungs-
anspruch zu erhalten, ist es erforderlich,
dass die Rückspülung nach vorliegenden
Betriebsbedingungen erfolgt (siehe Kapitel
5.3.1).
Die DIN EN 13443-1 schreibt vor: „Mindes-
tens alle sechs Monate muss [...] rückge-
spült [...] werden."
JUDO empfiehlt jedoch, alle 2 Monate eine
Rückspülung vorzunehmen!
Um den Verfahrenserfolg auch nach der
Inbetriebnahme auf viele Jahre zu errei-
chen, ist eine regelmäßige Inspektion und
routinemäßige Wartung der Anlage uner-
lässlich. Im Haustechnikbereich ist dies
durch die DIN EN 806-5 geregelt.
Ein Wartungsvertrag sichert am besten eine
gute
Betriebsfunktion
Gewährleistungszeit hinaus.
Es ist anzustreben, dass die regelmäßigen
Wartungsarbeiten und die Versorgung mit
Verbrauchsmaterial bzw. Verschleißmaterial
usw. durch das Fachhandwerk oder den
Werkskundendienst erfolgen.
JUDO FILLY
auch
über
die
15

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