09-2
Einbauten und Änderungen
•
Einbauten und Änderungen an der Gasanlage
dürfen nur vom Fachmann durchgeführt werden.
•
Es dürfen ausschliesslich Geräte mit einem
einheitlichen Anschlussdruck von 30 mbar
betrieben werden.
• Jede Veränderung der Gasanlage bedarf einer
neuen Gasprüfung durch einen anerkannten
Sachkundigen und dessen schriftliche Bestä-
tigung.
Regler und Ventile
•
Ausschließlich spezielle Fahrzeugregler mit
Sicherheitsventil verwenden. Andere Regler
sind gemäß DVWG-Arbeitsblatt G 607 nicht
zulässig und genügen den starken Beanspru-
chungen nicht.
•
Druckregeleinrichtungen müssen einen festen
Ausgangsdruck von 30 mbar haben.
gelten die Anforderungen der EN 12864, An-
hang D. Die Durchflussrate des Reglers muss
1,2 kg/h betragen.
•
Regler an der Flasche sorgfältig von Hand
anschließen. Dabei keine Schlüssel, Zangen
oder ähnliches Werkzeug benutzen.
•
Bei Temperaturen unter 5 ºC Enteisungsan-
*
lage (Eis-Ex)
für Regler benutzen.
Gasregler für Frankreich und
*
Großbritannien
Aufgrund länderspezifischer Vorschriften muss
der Gasregler bei Fahrzeugen für Frankreich und
Großbritannien fest an der Wand des Gaska-
stens montiert sein. Dies erfordert den Einsatz
eines Hochdruckschlauches und schließt somit
die standardmäßig eingesetzten Niedrigdruck-
schläuche aus.
Bei wandmontierten Gasreglern wer-
den Hochdruckschläuche eingesetzt,
bei einem eventuellen Schlauch-
wechsel unbedingt beachten.
Verschraubungen am Gasdruckregler
haben Linksgewinde.
Hierfür