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Gasanlage; Allgemeine Sicherheitsregeln Für Den Gebrauch Von Flüssiggasanlagen - Hobby ONTOUR Bedienungsanleitung

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9. Gasanlage

9.1 Allgemeine Sicherheitsregeln für den Gebrauch
von Flüssiggasanlagen
Der Gasbetriebsdruck beträgt
30 mbar.
Das Heizen während der Fahrt ist
verboten.
Prüfung der Gasanlage
Flüssiggasanlagen vor der ersten Inbetrieb-
nahme von einem Sachkundigen überprüfen
lassen.
Die Prüfung der Gasanlage ist alle 2 Jahre
von einem Flüssiggas-Sachkundigen zu wie-
derholen. Sie ist auf der Prüfbescheinigung
nach DVGW Arbeitsblatt G 607 und EN 1949
zu bestätigen.
Auch Regler, Schläuche und Abgasführungen
müssen geprüft werden.
Wir empfehlen, den Sicherheitsregler und die
Schlauchleitungen nach spätestens 10 Jahren
zu ersetzen.
Beim Feststellen von Rissen, po-
rösen Stellen o.ä. ist der Schlauch umgehend
auszutauschen.
Verantwortlich für die Veranlassung der
Prüfung ist der Betreiber. Das gilt auch für
Fahrzeuge, die nicht für den Straßenverkehr
zugelassen sind.
Besteht der Verdacht auf austretendes
Gas, sind umgehend folgende Maßnah-
men durchzuführen:
• Gasflaschenabsperrventil schließen.
• Zündquellen wie offenes Feuer oder
Rauchen sind strengstens verboten.
• Räume lüften.
• Gefahrenbereich räumen.
• Verständigung der direkten Umgebung
(Platzwart) und ggf. der Feuerwehr.
Die Gasanlage darf erst nach der Über-
prüfung durch einen Sachverständigen
wieder in Betrieb genommen werden.
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