Sollten Sie einen Mangel feststellen, geben Sie bitte das vollständige Gerät an ihren Händler bzw. Verkaufsstelle. Gewährleistungsansprüche gelten nur in Verbindung mit dem zugehörigen Kassenbon bzw. der Kopie einer eventuellen Reparaturrechnung, die bei Inanspruchnahme der Serviceleistung unbedingt mit vorzulegen sind/ist. Glasbruchschäden sind grundsätzlich kostenpflichtig.