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Allgemeines; Haftung Und Gewährleistung; Vorschriften; Medien-Grenzwerte - Kampmann KLIMANAUT 200 Montageanleitung

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2. Allgemeines

2.1 Haftung und Gewährleistung
KLIMANAUT 200 ist nur für die unter „Bestimmungsgemäße
l
Verwendung" angegebenen Einsatzmöglichkeiten zu verwenden.
Garantieansprüche für Material und Konstruktionsfehler können nur
l
dann geltend gemacht werden, wenn diese innerhalb der
Gewährleistung entstanden sind.
Umbauten/Änderungen dürfen nur mit schriftlicher Genehmigung
l
erfolgen.
Jegliche Garantie entfällt, wenn Umbauten am Gerät vorgenommen
l
werden oder kein Filter verwendet wird.

2.2 Vorschriften

Es gelten bei Transport, Montage, Installation und Betrieb des Geräts die
Unfallverhütungsvorschriften (BGV A1 (alt: VBG1), BGV A3 (alt: VBG4),
VBG7w, VBG9a und die allgemein anerkannten Regeln der Technik.
Es gelten die VDE 0113 bzw. die EN 60204-1 Sicherheit von Maschinen/
Elektrische Ausrüstung von Maschinen sowie die Maschinenrichtlinie.
Die Installation, der Betrieb und die Wartung dieses Geräts muss den län-
derspezifisch geltenden Gesetzen, Normen, Vorschriften und Richtlinien
sowie dem Stand der Technik entsprechen.

2.3 Medien-Grenzwerte

Als Medium für die Kühlung wird normales Leitungwasser verwendet. Für
den Betrieb gelten folgende Grenzwerte für das Wasser:
Medien-Grenzwerte
Maximalwerte des Wassers je Parameter
Chlor
Leitfähigkeit
Härte
Trübung
Eisengehalt
Keimzahl
KLIMANAUT 200
Wert
150 mg/l (Jahresdurchschnitt)
125 mS/m
2,5 mmol/l (mmol Ca
1 FTE
0,2 mg/l
100 KBE/ml
3.80
KLIMANAUT
Allgemeines
Tabelle 1
2+
2+
und Mg
)/14° dH
7

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