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Allgemeines; Haftung Und Gewährleistung; Vorschriften; Medien-Grenzwerte - Kampmann KLIMANAUT 100 Montageanleitung

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2. Allgemeines

2.1 Haftung und Gewährleistung
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KLIMANAUT 100 ist nur für die unter „Bestimmungsgemäße
Verwendung" angegebenen Einsatzmöglichkeiten zu verwenden.
l
Garantieansprüche für Material und Konstruktionsfehler können nur
dann geltend gemacht werden, wenn diese innerhalb der
Gewährleistung entstanden sind.
l
Umbauten/Änderungen dürfen nur mit schriftlicher Genehmigung
erfolgen.
l
Jegliche Garantie entfällt, wenn Umbauten am Gerät vorgenommen
werden oder kein Filter verwendet wird.

2.2 Vorschriften

Es gelten bei Transport, Montage, Installation und Betrieb des Geräts die
Unfallverhütungsvorschriften (BGV A1 (alt: VBG1), BGV A3 (alt: VBG4),
VBG7w, VBG9a und die allgemein anerkannten Regeln der Technik.
Es gelten die VDE 0113 bzw. die EN 60204-1 Sicherheit von Maschinen/
Elektrische Ausrüstung von Maschinen sowie die Maschinenrichtlinie.
Die Installation, der Betrieb und die Wartung dieses Geräts muss den län-
derspezifisch geltenden Gesetzen, Normen, Vorschriften und Richtlinien
sowie dem Stand der Technik entsprechen.

2.3 Medien-Grenzwerte

Als Medium für die Kühlung wird normales Leitungwasser verwendet. Für
den Betrieb gelten folgende Grenzwerte für das Wasser:
Medien-Grenzwerte
Maximalwerte des Wassers je Parameter
Chlor
Leitfähigkeit
Härte
Trübung
Eisengehalt
Keimzahl
KLIMANAUT 100
Wert
150 mg/l (Jahresdurchschnitt)
125 mS/m
2,5 mmol/l (mmol Ca
2+
1 FTE
0,2 mg/l
100 KBE/ml
3.80
KLIMANAUT
Allgemeines
Tabelle 1
und Mg
2+
)/14° dH
7

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