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RABE Profi Bird Betriebsanleitung Seite 10

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Achtung / Transport
Das Gerät in Transportstellung bringen; auf
Transporteignung überprüfen.
Mitfahren auf dem Gerät und der Aufenthalt im
Gefahrenbereich sind verboten.
Die Transportgeschwindigkeit den Straßen- und
Wegeverhältnissen anpassen;
Höchstgeschwindigkeit 40 km/h!
Vorsicht am Hang und in Kurven! Schwerpunktlage
beachten!
Beim Transport die hervorstehenden Teile mit einer
Schutzfolie (Zusatzausrüstung) vor Stoßen schützen.
Die Bestimmungen der
Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) sind zu
beachten. Nach den Vorschriften der StVZO ist der
Benutzer für die verkehrssichere Zusammenstellung
von Traktor und Gerät bei Fahrten auf öffentlichen
Straßen und Wegen verantwortlich.
Arbeitsgeräte dürfen die sichere Führung des Zuges
nicht beeinträchtigen. Durch das angebaute Gerät
dürfen die zulässigen Traktor-Achslasten, das
zulässige Gesamtgewicht und die
Reifen-Tragfähigkeit (abhängig von
Geschwindigkeit und Luftdruck) nicht überschritten
werden. Die Vorderachsbelastung muß zur
Lenksicherheit mindestens 20 % des
Fahrzeugleergewichts betragen. Die höchstzulässige
Transportbreite beträgt 3 m. Die Gesamtlänge des
Zuges darf höchstens 18 m betragen. Werden die
höchstzulässigen Abmessungen überschritten, ist
eine Ausnahmegenehmigung erforderlich.
Anhängegeräte über 3 t sind
betriebserlaubnispfl ichtig; bei mehr als 3 t Achslast
müssen sie eine Bremsanlage haben.
Am Umriss des Gerätes dürfen keine Teile so
herausragen, daß sie den Verkehr mehr als
unvermeidbar gefährden (§ 32 StVZO). Lässt sich
das Hinausragen der Teile nicht vermeiden, sind sie
abzudecken und kenntlich zu machen.
Sicherungsmittel sind auch zur Kenntlichmachung
der Geräte-Außenkonturen sowie zur rückwärtigen
Sicherung erforderich – z.B. rot/weiß gestreifte
Warnschilder 423 x 423 mm (Streifen je 100 mm
breit, im Winkel von 45° nach außen/unten
verlaufend).
Angehängte Geräte bzw. Aufsattelgeräte sind mit
1
hinteren roten Rückstrahlern, seitlich angebrachten
gelben Rückstrahlern und immer mit
Beleuchtungseinrichtung zu fahren – auch am Tag.
(Begrenzungsleuchten, wenn Gerät seitlich mehr als
400 mm über Traktorleuchten hinausragt.)
Eine Beleuchtungseinheit – mit Warntafeln – ist auch
nachträglich von "RABE" zu beziehen.
Beim Transport auf öffentlichen Straßen in Polen ist
das Warndreieck (8/1) mittig an der Maschine
anzubringen.
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01.2009
10
Technische Änderungen vorbehalten

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