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Avaya 1220 Benutzerhandbuch Seite 322

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Drittbedingungen
die Software mittels irgendeines anderen Systems verbreiten will; ein
Lizenznehmer hat auf diese Entscheidung keinen Einfluss. Dieser Paragraph
ist dazu gedacht, deutlich klar zu stellen, was als Konsequenz aus dem
Rest dieser Lizenz betrachtet wird. 8. Wenn die Verbreitung und/oder die
Benutzung des Programms in bestimmten Staaten entweder durch
Patente oder durch urheberrechtlich geschützte Schnittstellen eingeschränkt
ist, kann der Urheberrechts-Inhaber, der das Programm unter diese
Lizenz gestellt hat, eine explizite geographische Begrenzung der Verbreitung
angeben, in der diese Staaten ausgeschlossen werden, so dass die
Verbreitung nur innerhalb und zwischen den Staaten erlaubt ist, die nicht
ausgeschlossen sind. In einem solchen Fall beinhaltet diese Lizenz die
Beschränkung, als wäre sie in diesem Text niedergeschrieben. 9. Die
Free Software Foundation kann von Zeit zu Zeit überarbeitete und/oder
neue Versionen der General Public License veröffentlichen. Solche
neuen Versionen werden vom Grundprinzip her der gegenwärtigen
entsprechen, können aber im Detail abweichen, um neuen Problemen
und Anforderungen gerecht zu werden. Jede Version dieser Lizenz hat
eine eindeutige Versionsnummer. Wenn in einem Programm angegeben
wird, dass es dieser Lizenz in einer bestimmten Versionsnummer oder
„jeder späteren Version" („any later version") unterliegt, so haben Sie die
Wahl, entweder den Bestimmungen der genannten Version zu folgen
oder denen jeder beliebigen späteren Version, die von der Free Software
Foundation veröffentlicht wurde. Wenn das Programm keine Versionsnummer
angibt, können Sie eine beliebige Version wählen, die je von der Free
Software Foundation veröffentlicht wurde.10. Wenn Sie den Wunsch
haben, Teile des Programms in anderen freien Programmen zu verwenden,
deren Bedingungen für die Verbreitung anders sind, schreiben Sie an den
Autor, um ihn um Erlaubnis zu bitten. Für Software, die unter dem Copy-
right der Free Software Foundation steht, schreiben Sie an die Free
Software Foundation; wir machen zu diesem Zweck gelegentlich Ausnahmen.
Unsere Entscheidung wird von den beiden Zielen geleitet werden, zum
einen den freien Status aller von unserer freien Software abgeleiteten
Werke zu erhalten und zum anderen das gemeinschaftliche Nutzen und
Wiederverwenden von Software im Allgemeinen zu fördern. KEINE
GEWÄHRLEISTUNG 11. DA DAS PROGRAMM OHNE JEGLICHE
KOSTEN LIZENZIERT WIRD, BESTEHT KEINERLEI GEWÄHR-
LEISTUNG FÜR DAS PROGRAMM, SOWEIT DIES GESETZLICH
ZULÄSSIG IST. SOFERN NICHT ANDERWEITIG SCHRIFTLICH
BESTÄTIGT, STELLEN DIE COPYRIGHT-INHABER UND/ODER
DRITTE DAS PROGRAMM IM VORLIEGENDEN ZUSTAND ZUR
VERFÜGUNG, OHNE IRGENDEINE GEWÄHRLEISTUNG, WEDER
AUSDRÜCKLICH NOCH STILLSCHWEIGEND, HINSICHTLICH UNTER
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