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Gewährleistungen Und Bestimmungen Ausschließlich Für Österreich - SAGEMCOM C110 ECO Bedienungsanleitung

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C110 ECO
12.3. G
EWÄHRLEISTUNGEN UND
Für eine Garantieleistung sollten Sie sich an Ihren Händler oder das Sagem Communications Helpdesk wenden. Es
muss ein Kaufbeleg vorgelegt werden.
Bitte nutzen Sie Ihr Gerät bestimmungsgemäß und unter normalen Nutzungsbedingungen. Sagem Communications
übernimmt keine Haftung für nicht bestimmungsgemäße Nutzung und die daraus resultierenden Folgen.
Bei jeglicher Fehlfunktion berät Sie Ihr Händler oder das Sagem Communications Helpdesk.
A) Allgemeine Garantiebedingungen
Sagem Communications übernimmt innerhalb eines Garantiezeitraums von 24 -vierundzwanzig- Monate (3 -drei-
Monate für Zubehör) ab dem Kaufdatum ohne Berechnung und nach eigenem Ermessen Reparaturarbeiten und Kosten
für Ersatzteile, wenn am Gerät Fehler auftreten, die auf eine fehlerhafte Verarbeitung zurückzuführen sind.
Außer in Fällen, wo der Kunde mit Sagem Communications einen Wartungsvertrag über das Gerät abgeschlossen hat,
gemäß dem die Reparatur im Hause des Kunden erfolgt, werden keine Gerätereparaturen im Hause des Kunden
durchgeführt. Der Kunde muss das defekte Gerät an die Adresse zurückschikken, die er vom Händler oder vom Sagem
Communications Helpdesk erhält.
Wenn ein Produkt zur Reparatur eingesandt werden muss, ist diesem in jedem Fall ein Kaufbeleg (ohne Änderungen,
Notizen oder unleserliche Stellen) beizulegen, der nachweist, dass für das Produkt noch ein Garantieanspruch besteht.
Wird kein Kaufbeleg beigelegt, legt die Sagem Communications-Reparaturwerkstatt das Produktionsdatum als
Referenz für den Garantiestatus des Produkts zugrunde.
Abgesehen von gesetzlichen Verpflichtungen, gewährt Sagem Communications keinerlei implizite oder explizite
Garantien, die nicht in diesem Abschnitt aufgeführt wurden und ist nicht haftbar für jegliche direkte oder indirekte bzw.
materielle oder immaterielle Beschädigungen außerhalb des vorliegenden Garantierahmens.
Sollte eine Bestimmung dieser Garantie ganz oder teilweise aufgrund eines Verstoßes gegen eine zwingende
Verbraucherschutzvorschrift des nationalen Rechts ungültig oder illegal sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen
Bestimmungen dieser Garantie hiervon unberührt.
Die gesetzliche Gewährleistung bleibt von der Herstellgarantie unberührt.
B) Garantieausschluss
Sagem Communications übernimmt keine Haftung aus der Garantie in Bezug auf:
- Schäden, Defekte, Ausfälle oder Fehlfunktionen aus einem oder mehreren der folgenden Gründe:
• - Nichteinhaltung der Installations- und Gebrauchsanweisungen
• - Äußere Einwirkungen auf das Gerät (einschließlich, aber ohne Einschränkung auf: Blitzschlag, Feuer,
Erschütterungen, Vandalismus, ungeeignetes / schlechtes Stromnetz oder Wasserschäden jeder Art)
• - Modifizierung der Geräte ohne schriftliche Genehmigung von Sagem Communications
• - Ungeeignete Betriebsbedingungen, insbesondere Temperaturen und Luftfeuchtigkeit
• - Reparatur oder Wartung des Geräts durch nicht von Sagem Communications autorisierte Personen
- Abnutzung der Geräte und Zubehörteile aufgrund der normalen täglichen Nutzung
- Beschädigungen, die auf eine unzureichende oder schlechte Verpackung der an Sagem Communications
zurückgesendeten Geräte zurückzuführen sind
- Verwendung neuer Software-Versionen ohne die vorherige Genehmigung von Sagem Communications
- Änderungen oder Ergänzungen an Geräten oder an der Software ohne die vorherige schriftliche Zustimmung von
Sagem Communications
- Funktionsstörungen, die weder auf die Geräte noch auf zum Betrieb der Geräte im Computer installierte Software
zurückzuführen sind
B
ESTIMMUNGEN AUSSCHLIE
23
ß
Ö
LICH FÜR
STERREICH

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