Wartung und Pflege
Alle Saunaheizgeräte sind aus korrosionsarmen Mate-
rial. Damit Sie jedoch lange Freude mit Ihrem Sauna-
heizgerät haben, sollten Sie das Gerät warten und
pflegen. Dabei müssen Sie darauf achten, dass die im
Ansaugbereich befindlichen Öffnungen und Abstrahl-
bleche immer frei sind. Diese können sich durch das
Ansaugen der Frischluft leicht mit Flusen und Staub
zusetzen. Dadurch wird die Luftkonvektion des Sauna-
heizgerätes eingeschränkt und es können unzulässige
Temperaturen auftreten.
Reinigen Sie die Geräte bei Bedarf. Bei eventuell
auftretenden Mängeln oder Verschleißspuren, wenden
Sie sich an Ihren Saunahändler oder direkt an das
Herstellerwerk.
Sollten Sie Ihre Sauna über längere Zeit nicht
benutzen, vergewissern Sie sich vor erneuter Inbe-
triebnahme, dass keine Tücher, Reinigungsmittel
oder sonstige Gegenstände auf dem Saunaheizge-
rät oder dem Verdampfer abgelegt sind.
Nur Original-Ersatzteile verwenden, die Sie bei Ihrem
Händler oder direkt beim Hersteller beziehen können.
Hinweise zur Entsorgung alter Elektro- und Elektronikgeräte
(§ 9 Abs. 2 ElektroD i. V. § 100 Abs. 3)
- Gebrauchte Elektro- und Elektronikgeräte dürfen gemäß europäi-
scher Vorgabe (1) nicht mehr zum unsortierten Siedlungsabfall ge-
geben werden. Sie müssen getrennt erfasst werden. Das Symbol der
Abfalltonne auf Rädern weist auf die Notwendigkeit der getrennten
Sammlung hin.
- Helfen auch Sie mit beim Umweltschutz und sorgen dafür, dieses
Gerät, wenn Sie es nicht mehr weiter nutzen wollen, in die hierfür
vorgesehenen Systeme der Getrenntsammlung zu geben.
- In Deutschland sind Sie gesetzlich (2) verpflichtet, ein Altgerät einer
vom unsortierten Siedlungsabfall getrennten Erfassung zuzufüh-
ren. Die öffentlich rechtlichen Entsorgungsträger (Kommunen) ha-
ben hierzu Sammelstellen eingerichtet, an denen Altgeräte aus pri-
vaten Haushalten ihres Gebietes für Sie kostenfrei entgegengenom-
men werden. Möglicherweise holen die rechtlichen Entsorgungs-
träger die Altgeräte auch bei den privaten Haushalten ab.
- Bitte informieren Sie sich über Ihren lokalen Abfallkalender oder bei
Ihrer Stadt- oder Gemeindeverwaltung über die in Ihrem Gebiet zur
Verfügung stehenden Möglichkeiten der Rückgabe oder Sammlung
von Altgeräten.
(1) Richtlinie 2002/96/EG des europäischen Parlaments und des Ra-
tes vom 27.Januar 2003 über Elektro- und Elektronik- Altgeräte.
(2) Gesetz über das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die umwelt-
verträgliche Entsorgung von Elektro- und Elektronikgeräten (Elek-
tro- und Elektronikgerätegesetz ElektroG) vom 16. März 2005.
Service Adresse:
EOS-Werke Günther GmbH
Adolf-Weiß-Str. 43
35759 Driedorf-Germany
tel: +49 (0) 27 75 82-240
fax: +49 (0) 27 75 82-455
servicecenter@eos-werke.de
www.eos-werke.de
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G
ewährleistung
Die Gewährleistung wird nach den derzeit gültigen gesetz-
lichen Bestimmungen übernommen.
Herstellergarantie
-
Die Garantiezeit beginnt mit dem Datum des Kauf-
belegs und dauert grundsätzlich 2 Jahre und bei
privater Nutzung 3 Jahre.
-
Garantieleistungen erfolgen nur dann, wenn der zum
Gerät gehörige Kaufbeleg vorgelegt werden kann.
-
Bei Änderungen am Gerät, die ohne ausdrückliche
Zustimmung des Herstellers vorgenommen wurden,
verfällt jeglicher Garantieanspruch.
-
Für Defekte, die durch Reparaturen oder Eingriffe
von nicht ermächtigten Personen oder durch unsach-
gemäßen Gebrauch entstanden sind, entfällt ebenfalls
der Garantieanspruch.
-
Bei Garantieansprüchen ist sowohl die Seriennummer
sowie die Artikelnummer zusammen mit der Geräte-
bezeichnung und einer aussagkräftigen Fehler-
beschreibung anzugeben.
-
Diese Garantie umfasst die Vergütung von defekten
Geräteteilen mit Ausnahme normaler Verschleiß-
erscheinungen.
Bei Beanstandungen ist das Gerät in der Original-
verpackung oder einer entsprechend geeigneten Verpa-
ckung (ACHTUNG: Gefahr von Transportschäden) an
unsere Service-Abteilung einzuschicken.
Senden Sie das Gerät stets mit diesem ausgefüllten
Garantieschein ein.
Eventuell entstehende Beförderungskosten für die Ein-
und Rücksendung können von uns nicht übernommen
werden.
Außerhalb Deutschlands wenden Sie sich im Falle eines
Garantieanspruches bitte an Ihren Fachhändler. Eine
direkte Garantieabwicklung mit unserem Servicecenter
ist in diesem Fall nicht möglich.
Inbetriebnahme am:
Stempel und Unterschrift des
autorisierten Elektroinstallateurs:
Achtung!
Sehr geehrter Kunde,
nach den gültigen Vorschriften ist der elek-
trische Anschluss des Saunaofens sowie
der Saunasteuerung nur durch einen Fach-
mann eines autorisierten Elektrofach-
betriebes zulässig. Wir weisen Sie daher
bereits jetzt darauf hin, dass im Falle ei-
nes Garantieanspruches eine Kopie der
Rechnung des ausführenden Elektrofach-
betriebes vorzulegen ist.
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