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C
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B
- Arbeiten an der elektrischen Anlage dürfen nur von einer
Elektrofachkraft ausgeführt werden.
- Beim Bedienen der Maschine ist das Tragen von Schall-
schutzmitteln
(Gehörschutzstöpsel,
und Augenschutz (Schutzbrille) erforderlich.
- Zum Arbeiten ist ein ebener und trittfester Bereich mit aus-
reichender Bewegungsfreiheit erforderlich.
- Das Tragen von Sicherheitsschuhen, sowie eng anliegender
Kleidung ist für die Bedienperson erforderlich.
- Die Maschinen dürfen nur mit den vom Hersteller ange-
brachten bzw. vorgesehenen Schutzeinrichtungen betrie-
ben werden.
- Nach dem Abschalten des Antriebes läuft die Zapfwelle bis
zum Stillstand des Kreissägeblattes nach.
- Das auslaufende Sägeblatt darf nicht durch Drücken gegen
das Sägeblatt (z.B. mit einem Holz oder ähnlichem) abge-
bremst werden.
- Die Maschine darf nicht in geschlossenen Räumen verwen-
det werden.
- Beim Starten des Motors vom Schlepper muss die Gelenk-
welle ausgekuppelt sein.
- Lassen Sie die Maschine nie unbeaufsichtigt in Betrieb.
- Nach Beendigung der Arbeit und beim Verlassen des Ar-
beitsplatzes ist der Motor der Maschine bzw. des Traktors
abzustellen und die Maschine vor unbefugter Benutzung zu
sichern.
- Das Arbeiten an Kreissägen erfordert höchste Konzentration
vom Bediener. Arbeiten Sie nur im ausgeruhten Zustand. Bei
Ermüdungserscheinungen muss ein Pause eingelegt werden.
Die einschlägigen Unfallverhütungsvorschriften, sowie die
sonstigen allgemein anerkannten sicherheitstechnischen, ar-
beitsmedizinischen und straßenverkehrsrechtlichen Regeln
sind einzuhalten.
Persönliche Schutzausrüstung
Um Verletzungen von Augen, Händen sowie Füßen zu
vermeiden, müssen die nachfolgend beschriebenen Kör-
perschutzausrüstungen und Körperschutzmittel getragen
werden.
Die Kleidung soll zweckmäßig, d. h. eng anliegend, aber nicht
hinderlich sein. Schmuck oder andere Dinge, die bei der Ar-
beit hinderlich sein können, dürfen nicht getragen werden. Auf
jeden Fall eine lange Hose aus festem Stoff tragen. Empfohlen
wird eine Sicherheits-Latzhose, die vor Verletzungen schützt.
Die Schutzbrille (A) (ersatzweise: Gesichtsschutz) hält Holz-
splitter ab. Um Verletzungen der Augen zu vermeiden, ist
beim Arbeiten stets ein Augenschutz bzw. Gesichtsschutz zu
tragen.
Arbeitshandschuhe (B) aus festem Leder gehören zur vor-
schriftsmäßigen Ausrüstung und sind beim Arbeiten ständig
zu tragen.
Sicherheitsschuhe bzw. Sicherheitsstiefel (C) mit griffi ger
Sohle und Stahlkappe müssen getragen werden. Das Sicher-
heitsschuhwerk bietet Schutz vor herabfallendem Holz und
gewährleistet einen sicheren Stand.
Je nach Lautstärke der Zugmaschine können auch Schall-
schutzmittel erforderlich sein (Gehörschutz (D), Kapseln,
Wachswatte etc.). Oktavbandanalyse auf Anfrage.
Sicherheitshinweise Kreissägeblätter
In der Maschine dürfen nur Sägeblätter mit einem Außen-
durchmesser von 700 mm eingesetzt werden.
Die Kreissägeblätter müssen für eine maximale Drehzahl von
3000 1/min ausgelegt sein.
Die Sägeblätter müssen der EN 847-1 entsprechen.
Verwenden Sie nur scharfe Kreissägeblätter.
Gehörschutzkapsel)