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Gewährleistung; Mitgeliefertes Zubehör - Grundig RLC 100 Gebrauchsanweisung

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1.8Gewährleistung
GRUNDIG gewährleistet die Fehlerfreiheit des RLC 100 für einen Zeitraum von 12 Monaten
ab Lieferung.
Die Gewährleistung besteht nicht bei Fehlern, die auf unsachgemäßen Eingriffen oder auf
Änderungen oder auf sachwidrigem Gebrauch beruhen.
Wenden Sie sich bitte bei jedem Störfall an oder senden Sie Ihr RLC 100 an:
Die Einsendung sollte in fachgerechter Verpackung - soweit vorhanden, in der Originalverpa-
ckung - erfolgen. Fügen Sie dem eingesandten RLC 100 bitte eine genaue Fehleraufstellung
(fehlerhaft arbeitende Funktionen, abweichende Spezifikationen usw.) mit Angabe des Geräte-
typs und der Seriennummer bei.
Ferner bitten wir Sie, Gewährleistungsfälle als solche zu belegen, am besten durch Beifügen Ih-
res Bezugslieferscheines. Reparaturaufträge ohne Hinweis auf einen bestehenden Gewährleis-
tungsfall werden in jedem Fall zunächst kostenpflichtig ausgeführt.
Sollte die Gewährleistungspflicht entfallen sein, reparieren wir Ihr RLC 100 selbstverständlich
auch gemäß unseren allgemeinen Montage- und Servicebedingungen.
1.9Mitgeliefertes Zubehör
1 Netzkabel
1 Meßkabel 1AF 805 15
1 Feinsicherung
2 Feinsicherungen
1 Gebrauchsanweisung
1 Aufkleber für 115-V-Umstellungskennzeichnung
GRUNDIG AG
Geschäftsbereich Instruments
Test- und Meßsysteme
ZENTRAL SERVICE
Würzburger Str. 150
D-90766 Fürth
Tel.: +49-911-703-4165
Fax: +49-911-703-4465
T 63 L/250 V (230 V)
T 125 L/250 V (115 V)
5

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