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Anhang I - Lizenzabkommen Für Endverbraucher - ABB SM3000 Bedienungsanleitung

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ANHANG I – LIZENZABKOMMEN FÜR ENDVERBRAUCHER
Sie haben einen graphischen Schreiber des Modells Screenmaster ('ScreenMaster') erworben, der Software enthält, die ABB unter Lizenz von Microsoft Licensing Inc.
('MS') überlassen wurde. Diese installierten Softwareprodukte von MS sowie die zugehörigen Medien, gedruckte Dokumentationen sowie 'online'-Dokumentationen oder
elektronische Dokumentationen ('Software') sind durch Urheberrechtsgesetze und internationale Urheberrechtsverträge sowie durch andere Gesetze und Verträge zum
Schutz geistigen Eigentums geschützt. Die Software wird nicht verkauft, sondern ihre Nutzung erfolgt unter Lizenz.
Falls Sie diesem Lizenzabkommen für Endverbraucher nicht zustimmen, darf der ScreenMaster nicht eingesetzt und die Software darf nicht kopiert werden. Setzen Sie
sich in diesem Fall umgehend mit ABB in Verbindung und fordern Sie Anweisungen zur Rücksendung des ungebrauchten Geräts mit einer entsprechenden Rückvergütung
an. Eine Benutzung der Software, auch in Verbindung mit dem ScreenMaster, gilt automatisch als Zustimmung zu diesem Lizenzabkommen für Endverbraucher (bzw.
als Unterzeichnung einer vorherigen Zustimmung).
Gewährung der Lizenz. Die Software wird nicht verkauft, sondern ihre Nutzung erfolgt unter Lizenz. Mit diesem Lizenzabkommen für Endverbraucher haben Sie folgende
Rechte an der Software:
1.
Die Software darf nur in Verbindung mit dem ScreenMaster verwendet werden.
2.
Nicht fehlertolerant. Die Software ist nicht fehlertolerant. ABB hat unabhängig entschieden, wie die Software im ScreenMaster eingesetzt werden soll. MS verläßt
sich darauf, dass von ABB die entsprechenden Tests durchgeführt wurden, um festzustellen, dass die Software für diese Verwendung geeignet ist.
3.
Keine Gewährleistung für die Software. Die Software wird 'wie besichtigt' und mit allen Fehlern zur Verfügung gestellt. Das Risiko im Hinblick auf eine
zufriedenstellende Qualität, in Bezug auf die Leistung, die Genauigkeit und die entsprechenden Bemühungen (auch wenn kein Verschulden vorliegt) trägt der Kunde.
Darüber hinaus wird keine Gewährleistung für eine Beeinträchtigung der Nutzung der Software oder gegenüber einer Rechtsverletzung übernommen. Sollten Ihnen
Gewährleistungszusicherungen in Bezug auf den ScreenMaster oder die Software gegeben worden sein, so haben diese ihren Ursprung nicht bei MS und sind als
solche für MS nicht bindend.
4.
Hinweis zur Unterstützung von Java. Die Software kann eine Unterstützung für Java-Programme enthalten. Die Java-Technologie ist nicht fehlertolerant und
wurde nicht für die Online-Steuerung in gefährlichen Umgebungen, die eine ausfallsichere Funktion erfordern, beispielsweise für den Betrieb nuklearer Anlagen, in
Flugzeugnavigations- oder -kommunikationssystemen, zur Steuerung und Kontrolle des Luftverkehrs, für den direkten Einsatz in lebenserhaltenden Maschinen oder
in Waffensystemen, in denen ein Ausfall der Java-Technologie direkt zum Tod, zur Verletzung von Personen oder schweren körperlichen Schäden oder
Umweltschäden führen könnte, konzipiert oder hergestellt, und ist nicht für einen entsprechenden Gebrauch oder Wiederverkauf vorgesehen.
MS wurde von Sun Microsystems, Inc. vertraglich zu diesem Haftungsausschluss verpflichtet.
ABB teilt dem Verbraucher mit, dass der ScreenMaster keine in Java geschriebenen Programme enthält.
5.
Keine Haftung für bestimmte Schäden. Mit Ausnahme der gesetzlichen Haftung übernimmt MS keine Haftung für indirekte Schäden, Schäden im Einzelfall,
Folgeschäden oder besondere Schäden für Aufwendungen bei Vertragserfüllung, die sich in Zusammenhang mit der Software bzw. ihrer Nutzung oder Leistung
ergeben. Diese Einschränkung gilt auch dann, wenn ein Rechtsmittel seinen wesentlichen Zweck verfehlt. MS haftet in keinem Fall für einen Betrag von mehr als
zweihunderundfünfzig US-Dollar (U.S.$250.00).
6.
Einschränkungen in Bezug auf eine Rückwärtsentwicklung (Reverse Engineering), Dekompilierung und Disassemblierung. Die Software darf weder
rückwärtsentwickelt noch dekompiliert oder disassembliert werden, außer wenn dies, trotz der vorliegenden Einschränkung, aufgrund geltender Gesetze
ausdrücklich erlaubt ist.
7.
Software-Transfer erlaubt, jedoch mit Einschränkungen. Der permanente Transfer von Rechten aus diesem Lizenzabkommen für Endverbraucher ist nur im
Rahmen eines permanenten Verkaufs oder Transfers des ScreenMasters und nur dann zulässig, wenn der Empfänger diesem Lizenzabkommen für Endverbraucher
zustimmt. Falls es sich bei der Software um einen Upgrade handelt, muss jeder Transfer auch die vorherigen Softwareversionen einschließen.
8.
Exportbeschränkungen. Sie erkennen an, dass es sich um Software US-amerikanischen Ursprungs handelt. Sie sind mit der Einhaltung aller geltenden
internationalen und nationalen Gesetze einverstanden, die für die Software gelten, einschließlich der US-Exportkontrollgesetze sowie der von der US-Regierung und
anderen Regierungen erlassenen Beschränkungen in Bezug auf den Endverbraucher, die endgültige Verwendung und das Zielland. Zusätzliche Informationen zum
Export der Software erhalten Sie unter http://www.microsoft.com/exporting.
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