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Honeywell ATMOS SDC12-31ACD01 Servicehandbuch Seite 134

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Hydraulische Komponenten
HINWEIS
HINWEIS
Puffer-Solltemperatur
Puffer-Minimaltemperatur-
begrenzung
Pufferspeicher-Maximal-
Temperaturbegrenzung
Puffer-Temperatur-
ATMOS Servicehandbuch DE R0608
Laderegelung
Die Versorgung der Heizkreise mit Energie aus einem gesteuerten Wärmeerzeuger
erfolgt durch Ladung des Puffers. Die Pufferregelung sorgt dafür, dass der Puffer mit
ausreichend Energie vom Wärmeerzeuger über die PLP versorgt wird.
Entladeregelung 1
Die Versorgung der Heizkreise mit Energie erfolgt entweder vom Puffer durch
Entladung des Puffers über die PLP, sofern dieser über ausreichend Energie
verfügt, oder durch direkte Versorgung durch den Wärmeerzeuger.
Bei aktiver Wärmeerzeugersperrung (z.B. durch externe Brennersperrung über
Kontakt, Taktsperre (Feststoff/Solar) wird die im Puffer befindliche Energie
unabhängig vom aktuellen Pufferniveau durch Freigabe des Pufferentladeweges
(z.B. Einschalten der Pufferladepumpe bzw. Umschalten des PLP-Ventils) in die
Heizkreise abgeführt. Die Pufferminimaltemperatur unterliegt der Überwachung. Die
Warmwasserladung ist unter Berücksichtigung des Puffer-/Speicherentladeschutzes
freigegeben.
Entladeregelung 2
Die Versorgung der Heizkreise mit Energie erfolgt immer durch den Wärmeerzeuger.
Sofern der Puffer über ausreichend Energie verfügt, wird der Wärmeerzeuger über
die PLP anstelle des Brenners erhitzt. Reicht die Energie des Puffers nicht aus, so
wird der Brenner gestartet.
Bei aktiver Wärmeerzeugersperrung (z.B. durch externe Brennersperrung über
Kontakt, Taktsperre (Feststoff/Solar) wird lediglich die Anforderung an den Brenner
unterdrückt.
Die Puffer-Solltemperatur ist die Temperatur, welche der Pufferspeicher für die
Versorgung der angeschlossenen Heizkreise bereitstellen muss. Sie entspricht dem
höchsten Anforderungswert dieser Heizkreise.
Beispiel:
Anforderungwert MK-1 = 45 ° C
Anforderungwert MK-2 = 55 ° C
Anforderungwert WW = 65 ° C
=> Puffer-Solltemperatur = 65 ° C
Ein erforderlicher Überhöhungswert (z.B. Warmwasser-Ladetemperaturüberhöhung)
ist im Anforderungswert der Heizkreise bereits berücksichtigt.
Besteht durch Heizkreise oder Warmwasser eine Wärmeanforderung an den
Pufferspeicher, so wird dieser mindestens auf den Einstellwert der
Minimaltemperaturbegrenzung gehalten. Wird diese unterschritten, erfolgt eine
Nachladung des Pufferspeichers durch den Wärmeerzeuger unter Berücksichtigung
des Pufferanfahrschutzes.
Überschreitet die Temperatur im Pufferspeicher den eingestellten Wert der
Pufferspeicher-Maximaltemperaturbegrenzung, so erfolgt eine Zwangsabschaltung
der Pufferladepumpe. Die überschüssige Wärme wird in die vorgewählten Kreise
(siehe Zwangsabführung) abgeführt. Die Zwangsabführung wird aufgehoben und der
Pufferbetrieb wieder aufgenommen, wenn die Temperatur im Pufferspeicher den
eingestellten Maximalbegrenzungswert um mehr als 2 K unterschreitet.
Um eine ausreichende Regelreserve für alle am Pufferspeicher
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SDC12-31ACD01

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