Herunterladen Inhalt Inhalt Diese Seite drucken

Dichtheitsgarantie; Garantieurkunde; Garantiebestimmungen - LMC Alkoven Breezer A Bedienungsanleitung

Inhaltsverzeichnis

Werbung

10 Dichtheitsgarantie

10.1 Garantieurkunde

10.2 Garantiebestimmungen

4
Breezer Alkoven
Die Garantieurkunde zu Ihrem Fahrzeug ist Ihnen bei der
Fahrzeugübergabe von Ihrem Vertragshändler auszuhändigen. Die
Garantie ist nur wirksam, wenn die Garantieurkunde vom Käufer
und vom Vertragshändler unterzeichnet ist.
Bewahren Sie die Garantieurkunde sorgfältig auf!
1.
Die Firma LMC räumt dem Käufer des Fahrzeuges eine
Dichtheitsgarantie von 12 Jahren - maximal jedoch bis zu
einer Gesamtlaufleistung von 120.000 km - darauf ein, dass
das von ihr gebaute Fahrzeug so abgedichtet ist, dass bei
einer üblichen Beanspruchung keine Nässe von außen nach
innen (Innenraum) dringt. Der Nachweis, dass an dem
Fahrzeug eine Undichtigkeit vorliegt, obliegt dem Käufer.
Garantieansprüche des Käufers bestehen dann nicht, wenn
die Undichtigkeiten auf eine unsachgemäße Handhabung des
Fahrzeuges oder auf nicht ordnungsgemäß reparierte
Schäden zurückzuführen sind. Von der Garantie
ausgenommen sind Schäden, die durch Naturgewalten (z. B.
Hochwasser, Hagel etc.) verursacht werden.
2.
Bei Nachweis einer Undichtigkeit des Fahrzeuges verpflichtet
sich die Firma LMC im Rahmen dieser Garantiebedingungen
zur Nachbesserung der betroffenen Fahrzeugteile durch
kostenlose Instandsetzung oder Austausch der Teile, je
nachdem was zur unmittelbaren Schadensbeseitigung
erforderlich ist. Die Arbeiten haben durch die Firma LMC oder
durch eine autorisierte LMC-Vertragswerkstatt nach den
Richtlinien der Firma LMC zu erfolgen. Darüber hinaus
besteht kein Anspruch auf Schadenersatz oder auf
Beseitigung von Mangelfolgeschäden, es sei denn, der
Schaden sei von der Firma LMC grob fahrlässig oder
vorsätzlich herbeigeführt worden.
3.
Die Garantie beginnt mit dem Tage der Erstzulassung oder
Übergabe des Fahrzeuges an den Käufer, spätestens jedoch
ein Jahr nach Auslieferung des Fahrzeuges an den Händler.
Sie gilt für die Dauer der Gebrauchsfähigkeit des Fahrzeuges,
längstens jedoch 12 Jahre und bis zu einer maximalen
Gesamtlaufleistung von 120.000 km. Durch einen
Eigentumswechsel am Kaufgegenstand werden Garantie-
verpflichtungen nicht berührt. Die Garantie erlischt, wenn die
nach Ziffer 4. erforderlichen Jahresinspektionen nicht
durchgeführt wurden. Die Durchführung von Garantiearbeiten
verlängert die Garantiezeit als solches nicht.
Bedienungsanleitung und Inspektionsheft
Dichtheitsgarantie
165

Quicklinks ausblenden:

Werbung

Inhaltsverzeichnis
loading

Inhaltsverzeichnis