Rechtliche Hinweise
eigenständigen Vereinbarung, einer gepackten Lizenz oder einer elektronischen Lizenzvereinbarung beim
Herunterladen oder Installieren. Ihre Verwendung der Freeware wird gänzlich durch die Bestimmungen und
Bedingungen einer derartigen Lizenz geregelt.
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ÜBERTRAGUNG. Sie dürfen das Softwareprogramm an einen anderen Endbenutzer übertragen. Bei einer
Übertragung müssen alle Softwarekomponenten, Medien, gedruckten Materialien und diese
Softwarelizenzvereinbarung oder deren Komponenten enthalten sein. Bei der Übertragung darf es sich nicht um
eine indirekte Übertragung handeln, wie z. B. eine Kommission. Vor der Übertragung muss der Endbenutzer, der
das übertragene Softwareprogramm erhält, allen Bestimmungen dieser Softwarelizenzvereinbarung zustimmen.
Nach der Übertragung des Softwareprogramms wird Ihre Lizenz automatisch gekündigt. Sie dürfen das
Softwareprogramm lediglich im in dieser Softwarelizenzvereinbarung vereinbarten Umfang vermieten,
unterlizenzieren oder zuweisen.
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AKTUALISIERUNGEN. Sie müssen eine Lizenz für das ursprüngliche Softwareprogramm besitzen, das von Lexmark
für die Aktualisierung festgelegt wurde, um ein als Aktualisierung festgelegtes Softwareprogramm zu verwenden.
Nach der Aktualisierung dürfen Sie das ursprüngliche Softwareprogramm nicht mehr verwenden, das die Grundlage
für die Aktualisierung darstellte.
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KEINE VERÄNDERUNG DER SOFTWARE. Sie dürfen das Softwareprogramm nicht bearbeiten, entschlüsseln,
verändern, rekonstruieren, disassemblieren, neu kompilieren oder anderweitig übersetzen bzw. andere dabei
unterstützen oder es ihnen erleichtern, außer in dem ausdrücklich durch geltendes Gesetz erlaubten Umfang zum
Zweck der Interoperabilität, Fehlerkorrektur und Sicherheitsüberprüfung. Falls Sie die Rechte dazu besitzen, muss
Lexmark schriftlich über jeden Versuch einer Rekonstruktion, einer Disassemblierung oder neuen Kompilierung
informiert werden. Sie dürfen das Softwareprogramm nur entschlüsseln, wenn es für die rechtmäßige Verwendung
des Softwareprogramms erforderlich ist.
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ZUSÄTZLICHE SOFTWARE. Diese Softwarelizenzvereinbarung gilt für Aktualisierungen oder Erweiterungen zum
ursprünglichen von Lexmark bereitgestellten Softwareprogramm, falls Lexmark keine anderen Bestimmungen
gemeinsam mit der Aktualisierung oder der Erweiterung bereitstellt.
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LAUFZEIT. Diese Softwarelizenzvereinbarung ist gültig, solange sie nicht gekündigt oder abgelehnt wird. Sie dürfen
diese Lizenz jederzeit ablehnen oder kündigen, indem Sie alle Kopien dieses Softwareprogramms sowie alle
Modifizierungen, Dokumentationen und zusammengefügte Bestandteile in jeglicher Form oder wie anderweitig
hierin beschrieben zerstören. Lexmark darf die Lizenz kündigen, falls Sie Bestimmungen dieser
Softwarelizenzvereinbarung nicht einhalten. Bei einer derartigen Kündigung stimmen Sie zu, alle Kopien des
Softwareprogramms mit allen Modifizierungen, Dokumentationen und zusammengefügten Bestandteilen in
jeglicher Form zu zerstören.
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STEUERN. Sie stimmen zu, dass Sie für die Bezahlung sämtlicher Steuern verantwortlich sind einschließlich, aber
nicht beschränkt auf sämtliche Steuern auf Waren, Dienstleistungen und persönliches Eigentum, die aus dieser
Softwarelizenzvereinbarung oder der Verwendung dieses Softwareprogramms resultieren.
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HANDLUNGSEINSCHRÄNKUNG. Eine sich aus dieser Softwarelizenzvereinbarung ergebende Klage muss von beiden
Parteien innerhalb von zwei Jahren nach Klagegrund eingereicht werden, sofern dies nicht nach geltendem Recht
anders geregelt ist.
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GELTENDES RECHT. Diese Softwarelizenzvereinbarung unterliegt deutschem Recht. Es darf keine
Auswahlmöglichkeit der gesetzlichen Bestimmungen eines Rechtssystems geben. Das UN-Kaufrecht (Convention
on Contracts for the International Sale of Goods – CISG) besitzt keine Gültigkeit.
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REGIERUNG DER VEREINIGTEN STAATEN - BESCHRÄNKTE RECHTE. Das Softwareprogramm wurde vollständig mit
privaten Mitteln entwickelt. Die Rechte der Regierung der USA zur Verwendung des Softwareprogramms sind in
dieser Softwarelizenzvereinbarung festgelegt und werden durch DFARS 252.227-7014 sowie ähnliche FAR
Bestimmungen (oder entsprechende behördliche Anordnungen oder Vertragsklauseln) eingeschränkt.
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EINWILLIGUNG ZUR VERWENDUNG VON DATEN. Sie stimmen zu, dass Lexmark, zugehörige Tochterunternehmen
und Bevollmächtigte Daten sammeln und verwenden dürfen, die Sie in Zusammenhang mit Dienstleistungen, in
Verbindung mit dem Softwareprogramm und wenn von Ihnen angefordert bereitstellen. Lexmark erklärt, diese
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