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Wartung
Arbeiten an der geöffneten Anlage beinhalten die Gefahr von Stromschlag
oder dem versehentlichen Wiedereinschalten der Anlage. Beides birgt Gefah-
ren für Leib und Leben.
Der Betreiber hat dafür zu sorgen, dass alle Arbeiten ausschliesslich von authorisier-
tem und qualifiziertem Fachpersonal ausgeführt werden. Beim Reinigen und Warten
des Gerätes, beim Auswechseln von Teilen oder bei der Umstellung auf eine andere
Funktion ist das Filtergerät vom Stromnetz zu trennen und gegen Wiedereinschalten
zu sichern.
Um ein ungewolltes Abreinigen der Filterpatronen während der Wartung zu vermei-
den, muss ebenfalls der Druckluftbehälter vorab entleert werden (siehe Kapitel 7.2
„Trennung vom Stromnetz / Entleeren des Druckluftbehälters").
Bei Wartungsarbeiten kann es zu Kontakt mit verunreinigten Filterelementen
kommen. Das Einatmen der Verunreinigungen kann zu Gefährdungen der
Atemwege führen.
Alle Wartungsarbeiten dürfen nur in gut belüfteten Räumen und mit entsprechender
Atemschutzmaske erfolgen!
Wir empfehlen: Atemschutzhalbmaske DIN EN 141/143 Schutzstufe P3.
Der Betreiber ist entsprechend den nationalen Vorschriften zu Wiederholungs-
und Funktionsprüfungen verpflichtet. Durch Fehlfunktionen der Anlage kann
es ansonsten zu Gefährdungen kommen.
Sofern nicht anderweitig durch nationale Verordnungen festgelegt empfehlen wir re-
gelmäßige Prüfungen der elektrischen und pneumatischen Leitungen entsprechend
unseren Wartungsintervallen (siehe Kapitel „Wartungsintervalle").
Desweiteren empfehlen wir eine regelmäßige Sicht- und Funktionsprüfung der Anla-
ge (siehe ebenfalls Kapitel "Wartungsintervalle").
Der Betreiber ist verpflichtet, den angesammelten Staub entsprechend den nationalen oder
regionalen Vorschriften zu lagern und zu entsorgen.
Beachten Sie bei allen Wartungs- und Reinigungsarbeiten die geltenden Umweltschutzbestimmun-
gen. Auch Schadstoffe und Filterelemente müssen ordnungsgemäß entsorgt bzw. gelagert werden.
Wir empfehlen, sich bei Unklarheiten mit einer Entsorgungsfirma vor Ort in Verbindung zu setzen.
Je nach Staubart und anfallender Staubmenge sollte die Anlage in regelmäßigen Abständen gerei-
nigt werden. Der Grad der Verschmutzung hängt stark von den jeweiligen Einsatzbedingungen ab,
ein Reinigungsintervall lässt sich daher nicht vorherbestimmen.
Durch die Filtrierung der Staubpartikel nimmt der Sättigungsgrad der Filterpatrone zu und die Ab-
saugleistung lässt nach.
Aufgrund des mechanischen Filtereinsatzes ist gewährleistet, dass mehr als 99 % der abgesaug-
ten Schadstoffe im Filter verbleiben. Das gilt auch dann, wenn der Filtereinsatz ganz oder teilweise
gesättigt ist. Mit zunehmender Sättigung des Filters sinkt jedoch die Saugleistung des Filtergerä-
tes.
Der Sättigungsgrad der Filter wird elektronisch überwacht. Um die erforderliche Saugleistung des
Gerätes zu erhalten, wird die Filterpatrone automatisch abgereinigt.
Die Staubpartikel werden reingasseitig von innen nach außen abgeblasen. Der so genannte
Staubkuchen fällt in den dafür vorgesehenen Staubsammelbehälter. (Pos.30)
Die Aktivkohlekassette (Pos.25) muss ausgewechselt werden, wenn Gase auf der Reinluftseite
auftreten.
Die Filterendstufe (Pos.27) wird elektronisch überwacht und gibt bei erreichen des Sättigungswer-
tes ein Signal zum Tausch des Filters aus.
BA_LFE-101_301_161207_D.doc
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07.12.2016