15.2.4
Funktionsprüfung der Anlage
Führen Sie vor der Funktionsprüfung der Anlage eine Sichtprüfung durch. Bei
Feststellungen, die die Anlagen-Sicherheit gefährden, sind diese vor der Funk-
tionsprüfung der Anlage zu beseitigen.
Im Zuge der Funktionsprüfung sind folgende Prüfungen auszuführen:
Schalten Sie die Anlage ein.
Achten Sie auf Störungen bzw. Fehlermeldungen der Steuerung. Siehe dazu auch die se-
parate Betriebsanleitung der Steuerung.
Achten Sie auf Fremdgeräusche bzw. Schwingungen während des Anlagenbetriebes.
Führen Sie eine manuelle Filterabreinigung der Filterpatronen durch. Beachten Sie dazu
auch die separate Betriebsanleitung der Steuerung.
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Achten Sie darauf, daß in einem Intervall der Filterabreinigung die Anzahl der Verdich-
tungsstösse der Anzahl der Filterpatronen entspricht (je Intervall wird nacheinander jede
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Filterpatrone einmal abgereinigt).
Überprüfen Sie ob während des Abreinigungszyklus Staub aus der Anlage austritt.
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Eine Funktionsprüfung sollte auch immer mit angeschlossener / produzierender Bearbei-
•
tungsmaschine durchgeführt werden. Es ist zu prüfen ob die Erfassung des Rauches bzw.
Staubes ausreichend ist. (Optische Prüfung).
•
15.2.5
Elektrische Prüfung der elektr. Leitungen und
Erdungsverbindungen
•
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Die Filteranlage ist nach elektrischem Standpunkt gesehen eine „ortsfeste elektrische Anlage".
Solche Anlagen unterliegen der regelmäßigen elektrischen Prüfung und Wartung durch den Betrei-
ber der Anlage, und sind für jedes Land durch nationale Normen festgelegt.
Das hier empfohlene Wartungsintervall entspricht der in Deutschland zuständigen „DGUV Vor-
schrift 3 - Elektrische Anlagen und Betriebsmittel" (vormals bekannt als BGV-A3).
Die Prüfung und Wartung darf nur durch eine Elektrofachkraft oder eine elektrotechnisch unterwie-
sene Person bei Verwendung geeigneter Mess- und Prüfgeräte erfolgen. Der Prüfumfang und die
Vorgehensweisen sind der nationalen Norm zu entnehmen. Bei der Wartung sind alle Kontakte im
Schaltschrank nachzuziehen und auf Festigkeit zu prüfen.
BA_LFE-101_301_161207_D.doc
Die Arbeit an elektrischen Spannungsbauteilen und das Anbringen des
Netzkabels birgt die Gefahr von Stromschlag. Arbeiten an elektrischen
Bauteilen kann zu erheblichen Gefahren für Leib und Leben führen.
Der Betreiber hat dafür zu sorgen, dass alle Arbeiten an elektrischen Bauteilen
ausschließlich von autorisiertem und qualifiziertem Fachpersonal ausgeführt
werden.
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07.12.2016