12.
ENTSORGUNG VON ALTGERÄTEN
Diese Informationen beziehen sich auf eine ordnungsgemäße Vorgehensweise mit
verbrauchten elektrischen und elektronischen Geräten.
•
Altes, verbrauchtes Equipment sollte im Geschäft, wo das neue Gerät gekauft
wird, zurückgelassen werden. Jedes Geschäft ist dazu rechtlich verpflichtet, das alte
Gerät kostenlos entgegenzunehmen, soweit ein neues Gerät derselben Art und in
derselben Menge gekauft wird. Der Käufer ist lediglich dazu verpflichtet, das alte Gerät
auf eigene Kosten zum Geschäft zu bringen.
•
Das alte Gerät kann zu einem entsprechenden Sammelpunkt gebracht
werden. Informationen über die sich in Ihrer unmittelbarer Umgebung befindenden
Punkte finden Sie auf der Internetseite oder Informationstafel Ihrer Gemeinde, sowie der
Seite www.electro-system.pl
•
Elektrische und elektronische Geräte können auch an Servicestellen
zurückgelassen werden. Sollte eine Reparatur wirtschaftlich nicht nachvollziehbar
oder technisch unmöglich sein, ist der Servicedienst dazu verpflichtet, das Gerät
kostenlos entgegenzunehmen.
•
Sie können verbrauchte Geräte auch bequem von Zuhause aus übergeben.
Sollten Sie keine Zeit oder keine Möglichkeit haben, Ihr Gerät zum entsprechenden
Sammelpunkt zu bringen, können Sie sich diesbezüglich an eine spezialisierte
Dienstleistungsfirma wenden und die Abholung arrangieren.
Achtung! Verbrauchte Geräte dürfen nicht zusammen mit anderen Abfällen entsorgt
Das am Gerät angebrachte oder in den Geräteunterlagen auftretende Symbol
bedeutet, dass nach dem Ablauf der Nutzungsdauer das Gerät nicht in den Hausabfall
gehört. Aus diesem Grund muss es an einen Ort gebracht werden, wo es
vorschriftsmäßig deponiert oder wiederverwertet wird.
W0003390WZ
13.
GARANTIE
Unter Haftung des Verkäufers versteht man die Garantie- und Gewährleistungshaftung.
Die Schäden, die infolge von Verkalkung entstanden sind, unterliegen keiner Garantie.
Keinem Garantiewechsel unterliegen folgende Elemente: Glühbirnen, Gummielemente, die durch
Wasserstein beschädigte Heizelemente, Schrauben und Elemente, die naturgemäß abgenutzt werden
z.B.: Brenner, Gummidichtungen und jegliche mechanisch beschädigten Elemente. Dazu kommen
außerdem alle Bauelemente, die infolge unsachgemäßer Nutzung entstanden sind.
Beseitigen der Garantieplombe oder eine selbständige Reparatur haben das Erlöschen der Garantie
zu Folge.
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12
werden.
Dafür drohen hohe Geldstrafen.