Zu niedrige Tempe-
ratur des (Brenner-)
Gehäuses
Kein Funke am
Kontrollbrenner nach
dem Einschalten des
Generators – Knopf
am Panel
7. ENTSORGUNG VON ALTGERÄTEN
Diese Informationen beziehen sich auf eine ordnungsgemäße Vorgehensweise mit verbrauchten
elektrischen und elektronischen Geräten.
• Altes, verbrauchtes Equipment sollte im Geschäft, wo das neue Gerät gekauft wird, zurückge-
lassen werden. Jedes Geschäft ist dazu rechtlich verpflichtet, das alte Gerät kostenlos entgegenzu-
nehmen, soweit ein neues Gerät derselben Art und in derselben Menge gekauft wird. Der Käufer ist
lediglich dazu verpflichtet, das alte Gerät auf eigene Kosten zum Geschäft zu bringen.
• Das alte Gerät sollte zu einem entsprechenden Sammelpunkt gebracht werden. Informationen
über die sich in Ihrer unmittelbarer Umgebung befindenden Punkte finden Sie auf der Internetseite
oder Informationstafel Ihrer Gemeinde.
• Elektrische und elektronische Geräte können auch an Servicestellen zurückgelassen werden. Sol-
lte eine Reparatur wirtschaftlich nicht nachvollziehbar oder technisch unmöglich sein, ist der Service-
dienst dazu verpflichtet, das Gerät kostenlos entgegenzunehmen.
• Sie können verbrauchte Geräte auch bequem von Zuhause aus übergeben. Sollten Sie keine Zeit
oder keine Möglichkeit haben, Ihr Gerät zum entsprechenden Sammelpunkt zu bringen, können Sie
sich diesbezüglich an eine spezialisierte Dienstleistungsfirma wenden und die Abholung arrangieren.
Achtung! Verbrauchte Geräte dürfen nicht zusammen mit anderen Abfällen entsorgt werden. Dafür
drohen hohe Geldstrafen.
Das am Gerät angebrachte oder in den Geräteunterlagen auftretende Symbol bedeutet, dass
nach dem Ablauf der Nutzungsdauer das Gerät nicht in den Hausabfall gehört. Aus diesem
Grund muss es an einen Ort gebracht werden, wo es vorschriftsmäßig deponiert oder wie-
derverwertet wird.
8. GARANTIE
Unter Haftung des Verkäufers versteht man die Garantie- und Gewährleistungshaftung.
Die Schäden, die infolge von Verkalkung entstanden sind, unterliegen keiner Garantie. Keinem Garantie-
wechsel unterliegen folgende Elemente: Glühbirnen, Gummielemente, die durch Wasserstein beschädigte
Heizelemente, Schrauben und Elemente, die naturgemäß abgenutzt werden z.B.: Brenner, Gummidichtun-
gen und jegliche mechanisch beschädigten Elemente. Keinem Garantiewechsel unterliegen auch Bauele-
mente, die infolge fehlerhafter Bedienung beschädigt wurden.
Selbstreparatur und Beseitigung der Garantieplombe haben den Verlust der Garantie zur Folge.
Falsch angeordneter Sensor des Regelthermostats
Beschädigtes Gasventil
Prüfen Sie, ob das Gerät an das Stromnetz angeschlossen
Beschädigter Funkengenerator
Prüfen Sie die Leitungsanschlüsse
- 8 -
ist
Bitte wenden
Sie sich an den
SERVICE
Schließen Sie das
Gerät ans Netz
230V - Stecker
Bitte wenden
Sie sich an den
SERVICE
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