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telenot complex 500 Betriebsanleitung Seite 2

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Seite 2
Betriebsanleitung
Diese Betriebsanleitung gilt für die Brandmelderzentralen
complex 500 und complex 500 - 72.
Eine Brandmeldeanlage muss durch den Betreiber oder die von ihm eingewiesenen Personen
kontrolliert werden. Für diese Arbeiten muss das Personal ausreichende Kenntnis haben über
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die Sicherheitsvorschriften des Betriebes
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den Alarm- und Einsatzplan des Betriebes und der zuständigen Feuerwehr
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die betrieblichen Gegebenheiten, insbesondere Lage und Zugänge der verschiedenen
Meldebereiche
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Unterbringung der Hilfsmittel wie Schlüssel, Handfeuerlöscher u.a.
– Alle Ereignisse, von der Abnahme bis zur Stillegung, müssen in das Betriebsbuch
eingetragen werden. Hierzu gehören z.B.: Außerbetriebsetzungen, Brandmeldungen,
Falschmeldungen, Störungsmeldungen, Änderungen und Erweiterungen sowie
Instandhaltung, Wartung und Inspektion.
– Das Betriebsbuch soll vom Betreiber – ständig verfügbar – in unmittelbarer Nähe der
Brandmelderzentrale aufbewahrt werden und über die gesamte Betriebsdauer zuzüglich 5
Jahre zur Einsicht erhalten bleiben.
– Verantwortlich für die Führung des Betriebsbuchs ist die eingewiesene Person des
Betreibers und der Fachmann des Instandhalters jeweils für seinen abgegrenzten
Zuständigkeitsbereich.
Warnung:
Die Zentrale darf nur vom Wartungsdienst geöffnet werden.
Bedienoberfläche
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Diese Anleitung auch für:

Complex 500 - 72

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