ELEKTROINSTALLATION
NM13N105
KONTROLLE DER EINRICHTUNG DER LICHTER IM FAHRERHAUSDACH
In der Vertikalrichtung darf kein Punkt der beleuchteten Fläche, der in der Ebene der
Fahrbahn links von der vertikalen, durch die Mitte des Scheinwerfers verlaufenden
Längsebene liegt, im Abstand von mehr als 30 m zum vorderen Positionslicht liegen.
In der Horizontalrichtung müssen die Strahlen des Scheinwerfers parallel zur Längs-
mittellinie des Traktors verlaufen.
Die Einrichtungskontrolle der Lichter ist beim Betriebsgewicht des Traktors durchzu-
führen. Die stirnseitigen Dachscheinwerfer können beim Betrieb auf den Verkehrs-
straßen nur dann verwendet werden, falls an den Traktor die stirnseitig getragene
Maschine oder Gerät angekuppelt ist, die die Hauptscheinwerfer überdeckt (in der
Traktormaske).
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