AMAX panel
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Adressparametrierung
Für LED/LCD-Bedienteile muss immer die Adressparametrierung verwendet werden.
Im Fall von Text-Bedienteilen wird sowohl die Adressparametrierung als auch die
Parametrierung im Installationsmenü unterstützt.
Die Parametrierung über das Bedienteil ist nur möglich, wenn sich alle Meldegruppen im
System im unscharfgeschalteten Zustand befinden und kein Alarm aktiviert ist. Für die
Parametrierung ist der Errichtercode erforderlich.
Die Parametrierung der Zentrale ist in einem permanenten Flash-Speicher hinterlegt. Selbst
nach einem Stromausfall bleiben alle relevanten Konfigurationen und benutzerspezifischen
Daten gespeichert. Da die Daten ohne Stromversorgung sehr lange gespeichert werden, muss
nach dem Einschalten der Zentrale keine erneute Parametrierung erfolgen.
Hinweis!
Es wird davon abgeraten, während der Parametrierung mit dem aktuellen Bedienteil
gleichzeitig andere Bedienteile oder Verfahren zum Parametrieren des Systems zu verwenden.
In den folgenden Kapiteln finden Sie eine Übersicht über alle relevanten Parametrieroptionen
und ihren Adressen entsprechend den Beschreibungen in Kapitel Einstellungen, Seite 32.
8.1
Service-Mode
Option
Service-Mode-Ablaufzeit (0 = deaktiviert, 1–999 =
aktiviert)
Service-Mode-Protokoll (0 = deaktiviert, 1 = aktiviert)
Service-Mode-Alarmausgang (0 = deaktiviert, 1 = aktiviert) 1706
Service-Mode-Bedienteilsummer (0 = deaktiviert, 1 =
aktiviert)
8.2
Kommunikations- und Protokollparametrierung
8.2.1
Parametrierung von Empfängern
In der folgenden Tabelle wird gezeigt, wie die Nummern, Tasten und Funktionen für eine
Zielrufnummer per Adressparametrierung oder per Parametrierung im Installationsmenü
parametriert werden.
Benötigtes Zeichen
0 - 9
*
#
4 Sekunden Pause
Abschluss
Bosch Sicherheitssysteme GmbH
Über die
Adressparametrierung zu
parametrierende Nummer
0 - 9
11
12
13
15
Installationshandbuch
Adressparametrierung | de 119
Adresse
Standar
d
1702 - 1704
090
1705
0
0
1707
0
Bei Parametrierung im
Installationsmenü zu
drückende Taste
0 - 9
* 1
* 2
* 3
Nicht erforderlich
2018.06 | 10 | F.01U.309.276