Schutz gegen Gefährdung durch statische Elektrizität
Bei OPTISWITCH-Ausführungen mit aufladbaren Teilen wie Kunststoffgehäuse,
kunststoffbeschichteten oder emaillierten Teilen weist ein Warnschild
auf die Sicherheitsmaßnahmen hin, die bezüglich der Gefahr elektrostatischer Aufladungen bei der
Montage, im Betrieb und insbesondere bei Wartungsarbeiten anzuwenden sind:
Achtung: Kunststoffteile! Gefahr statischer Aufladung!
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Reibung vermeiden
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Nicht trocken reinigen
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Nicht in pneumatischen Förderstrom montieren
5. Mechanische Fixierung
Bei Gefahren durch Pendeln sind die OPTISWITCH durch eine wirksame Abstützung gegen diese
Gefahren zu schützen.
6. Schlag- und Reibfunken
Die OPTISWITCH sind so zu errichten, dass die Erzeugung von Funken infolge von Schlag- und
Reibvorgängen zwischen Aluminium und Stahl (ausgenommen nichtrostender Stahl, wenn die
Anwesenheit von Rostpartikeln ausgeschlossen werden kann) ausgeschlossen ist.
7. Einsatz eines Überspannungsschutzgerätes
Bei den OPTISWITCH der Typenreihen 5**0C VF10.C, VF15.C, VF11.C, VF16.C mit eingebautem
Elektronikeinsatz SW E60NEX sind Blitzschutzmaßnahmen gemäß der TRbF100 Nr.8 Abs. 1 bzw.
der EN60079-14 bei Einsatz als Kategorie 1/2 G Betriebsmittel nicht erforderlich.
Bei Einsatz als Kategorie 1G Betriebsmittel ist gemäß der TRbF100 Nr.8 Abs. 1 bzw. der
EN60079-14 den OPTISWITCH zum Schutz gegen Überspannungen ein Überspannungsschutzgerät
Typ B62-36G vorzuschalten.
8. Chemische Beständigkeit
Es ist sicherzustellen, dass der Messfühler-Werkstoff ausreichend beständig ist gegen die Medien in
denen der OPTISWITCH eingesetzt ist.
9. Erdung
In der Anwendung als Kategorie-1 bzw. 1/ 2 – Betriebsmittel sind die Vibrationsgrenzschalter
elektrostatisch (Übergangswiderstand ≤1MΩ) an den Potentialausgleich anzuschließen (z.B. über die
Erdanschlussklemme)
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27160-DE-051130
Deutsch
OPTISWITCH-5**0C-N