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Justierung; Eichung - KERN KEN-TM Betriebs Und Installationsanleitung

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7.9 Justierung

Da der Wert der Erdbeschleunigung nicht an jedem Ort der Erde gleich ist, muss jedes
Anzeigegerät mit angeschlossener Wägeplatte – gemäß dem zugrunde liegenden phy-
sikalischen Wägeprinzip – am Aufstellort auf die dort herrschende Erdbeschleunigung
abgestimmt werden (nur wenn das Wägesystem nicht bereits im Werk auf den Aufstell-
ort justiert wurde). Dieser Justiervorgang muss bei der ersten Inbetriebnahme, nach
jedem Standortwechsel sowie bei Schwankungen der Umgebungstemperatur durchge-
führt werden. Um genaue Messwerte zu erhalten, empfiehlt es sich zudem, das Anzei-
gegerät auch im Wägebetrieb periodisch zu justieren.
Bei geeichten Wägesystemen ist der Menüpunkt für die Justierung
gesperrt. Er wird in der Menü-Übersicht nicht angezeigt.
Um die Zugriffsperre aufzuheben, muss die Siegelmarke zerstört und der Ser-
viceschalter betätigt werden. Position des Serviceschalter s. Kap. 7.10.
Achtung:
Nach Zerstörung der Siegelmarke muss das Wägesystem durch eine autori-
sierte Stelle neu geeicht und eine neue Siegelmarke angebracht werden, be-
vor es wieder in eichpflichtige Anwendungen verwendet werden darf.
+ Durchführung s. Kap. 21.4 „Wägesystem justieren".

7.10 Eichung

Allgemeines:
Nach der EU-Richtlinie 2009/23EG müssen Waagen geeicht sein, wenn sie wie folgt
verwendet werden (gesetzlich geregelter Bereich):
a) Im geschäftlichen Verkehr, wenn der Preis einer Ware durch Wägung bestimmt
wird.
b) Bei der Herstellung von Arzneimitteln in Apotheken sowie bei Analysen im medi-
zinischen und pharmazeutischen Labor.
c) Zu amtlichen Zwecken.
d) bei der Herstellung von Fertigpackungen.
Bitte wenden Sie sich im Zweifelsfall an Ihr örtliches Eichamt.
E ichhinweise:
U U
Für eine geeichte Waage liegt eine EU Bauartzulassung vor. Wird die Waage wie oben
beschrieben im eichpflichtigen Bereich eingesetzt, so muss diese geeicht sein und re-
gelmäßig nachgeeicht werden.
Die Nacheichung erfolgt nach den jeweiligen gesetzlichen Bestimmungen der Länder.
Die Eichgültigkeitsdauer in Deutschland z. B. beträgt für Waagen in der Regel 2 Jahre.
Die gesetzlichen Bestimmungen des Verwendungslandes sind zu beachten!
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KEN-TM / KET_TM-BA-d-1420

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