Herunterladen Diese Seite drucken

Dimplex RTi 402 Bedienungsanleitung Seite 3

Werbung

4. Garantieurkunde gültig für Deutschland und Österreich
Die nachstehenden Bedingungen, die Voraussetzungen und
Umfang unserer Garantieleistung umschreiben, lassen die Ge-
währleistungsverpflichtungen des Verkäufers aus dem Kauf-
vertrag mit dem Endabnehmer unberührt. Für die Geräte
leisten wir Garantie gemäß nachstehenden Bedingungen:
Wir beheben unentgeltlich nach Maßgabe der folgenden
Bedingungen Mängel am Gerät, die nachweislich auf einem
Material- und/oder Herstellungsfehler beruhen, wenn sie uns
unverzüglich nach Feststellung und innerhalb von 24 Monaten
nach Lieferung an den Erstendabnehmer gemeldet werden.
Bei gewerblichem Gebrauch innerhalb von 12 Monaten. Zeigt
sich der Mangel innerhalb von 6 Monaten ab Lieferung, wird
vermutet, dass es sich um einen Material- oder Herstellungs-
fehler handelt.
Dieses Gerät fällt nur dann unter diese Garantie, wenn es von
einem Unternehmer in einem der Mitgliedstaaten der Europäi-
schen Union gekauft wurde, es bei Auftreten des Mangels in
Deutschland oder Österreich betrieben wird und Garantielei-
stungen auch in Deutschland oder Österreich erbracht werden
können.
Die Behebung der von uns als garantiepflichtig anerkannter
Mängel geschieht dadurch, dass die mangelhaften Teile unent-
geltlich nach unserer Wahl instandgesetzt oder durch einwand-
freie Teile ersetzt werden. Durch Art oder Ort des Einsatzes
des Gerätes bedingte außergewöhnliche Kosten der Mängel-
beseitigung werden nicht übernommen. Der freie Gerätezu-
gang muss durch den Endabnehmer gestellt werden. Ausge-
baute Teile, die wir zurücknehmen, gehen in unser Eigentum
über. Die Garantiezeit für Nachbesserungen und Ersatzteile
endet mit dem Ablauf der ursprünglichen Garantiezeit für das
Gerät.
Die Garantie erstreckt sich nicht auf leicht zerbrechliche Teile,
die den Wert oder die Gebrauchstauglichkeit des Gerätes nur
unwesentlich beeinträchtigen. Es ist jeweils der Original-Kauf-
beleg mit Kauf- und/oder Lieferdatum vorzulegen.
Zur Erlangung der Garantie für Fußbodenheizmatten, ist das
den Projektierungsunterlagen oder das in der Montageanwei-
sung enthaltene Prüfprotokoll ausgefüllt innerhalb vier Wochen
nach Einbau der Heizung an unten stehende Adresse zu sen-
den.
Eine Garantieleistung entfällt, wenn vom Endabnehmer oder
einem Dritten die entsprechenden VDE-Vorschriften, die Be-
stimmungen der örtlichen Versorgungsunternehmen oder un-
sere Montage- und Gebrauchsanweisung nicht beachtet wor-
den sind. Durch etwa seitens des Endabnehmers oder Dritter
unsachgemäß vorgenommenen Änderungen und Arbeiten wird
die Haftung für die daraus entstehenden Folgen aufgehoben.
Die Garantie erstreckt sich auf vom Lieferer bezogene Teile.
Nicht vom Lieferer bezogene Teile und Geräte-/Anlagenmän-
gel die auf nicht vom Lieferer bezogene Teile zurückzuführen
sind fallen nicht unter den Garantieanspruch.
Sofern der Mangel nicht beseitigt werden kann oder die Nach-
besserung von uns abgelehnt oder unzumutbar verzögert wird,
wird der Hersteller entweder kostenfreien Ersatz liefern oder
den Minderwert vergüten. Im Falle einer Ersatzlieferung behal-
ten wir uns die Geltendmachung einer angemessenen Nut-
zungsanrechnung für die bisherige Nutzungszeit vor. Weiterge-
hende oder andere Ansprüche, insbesondere solche auf
Ersatz außerhalb des Gerätes entstandener Schäden, sind
soweit eine Haftung nicht zwingend gesetzlich angeordnet ist
ausgeschlossen. Bei einer Haftung nach § 478 BGB wird die
Haftung des Lieferers auf die Servicepauschalen des Lieferers
als Höchstbetrag beschränkt.

Werbung

loading