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Betriebsempfehlung Zur Verbrennung Mit Holz - Hark Napoli GT ECOplus Aufbau- Und Bedienungsanleitung

Dauerbrandofen-kaminofen
Inhaltsverzeichnis

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Bei einer zu kleinen Einstellung der Verbrennungsluftzufuhr kön-
nen erfahrungsgemäß Beeinträchtigungen des Schornsteinzuges
auftreten. Dies kann auch zur Verrußung des Sichtfensters führen. Im
Normalfall brennt die Ruß-Schicht von selbst wieder ab, wenn der
Ofen mit geöffneten Reglern und entsprechend Brennstoff betrieben
wird. Evtl. mit nicht scheuernden Reinigungsmitteln nachreinigen.

Betriebsempfehlung zur Verbrennung mit Holz

Es darf nur naturbelassenes, stückiges Scheitholz verbrannt werden
(trocken und unbehandelt lt. Verordnung zum Bundes-Immissions-
schutzgesetz). Die Scheitlänge muss der Feuerraumtiefe bzw.
-breite angepasst werden.
Scheitholz mit einer Länge von 25 bis 30 cm ist am besten
ge eignet. Der Umfang der Scheite sollte, wie bei handels-
üblichem Scheitholz, ca. 25 bis 30 cm betragen. Heizen Sie nur
mit trockenem Holz (Restfeuchte unter 20 %). Geeignete Mess-
geräte sind im Fachhandel oder bei der Firma HARK erhältlich.
Die Holzfeuchte wird im Inneren, in der Mitte eines Holzscheites
gemessen. Unmittelbar vor der Messung wird der zu prüfende
Holzscheit gespalten. Das Messgerät wird quer zur Faserrich-
tung angesetzt. Zu feuchtes Holz hat einen zu geringen Heizwert,
führt zu verrußten Scheiben und kann eine Schornsteinversottung
begünstigen. Verbrennen Sie keine Abfälle, insbesondere
keine Kunststoffe! In den Abfallmaterialien sind Schadstoffe
enthalten die dem Ofen, dem Schornstein und der Umwelt
schaden. Die Verbrennung von Hausmüll ist nach dem Bundes-
Napoli GT ECOplus
Nennwärmeleistung
7 Kilowatt (kW)
Scheitholz
Braunkohlebrikett
Steinkohle (Ancit, Nussgröße 3)
Steinkohle in Dauerbrandbetrieb
Holzbrikett
Zu Ihrer Orientierung:
• Ein Holzscheit aus Buche hat eine Länge von ca. 25 cm und einen Umfang von ca. 25 cm
(Durchmesser ca. 8 – 10 cm) mit einem Gewicht von ca. 0,8 kg.
• Ein Braunkohlebrikett wiegt ca. 0,55 kg.
• 2 kg Steinkohle in einen Putzeimer gefüllt, entsprechen etwa 3,5 Litern, 5 kg Steinkohle
etwa 8 Litern.
In dieser Tabelle können Sie die, für Ihren Dauerbrandofen zulässigen, Brennstoffmengen
ablesen, die innerhalb von einer Stunde aufgelegt werden dürfen. Diese Brennstoffmenge
wird jedoch nicht auf einmal in den Feuerraum gelegt, sondern der Feuerstätte in zwei oder
drei Auflagen zugeführt. Grundsätzlich sollten Sie jedoch beachten, dass Sie erst dann wieder
Brennstoff nachlegen, wenn die vorhergehende Brennstoffauflage weitgehend herunterge-
brannt ist. Dies erkennt man daran, dass ein Glutbett entstanden ist, und die Flammenbildung
dem Ende zugeht. Wenn Brennstoff nachgelegt wird, bevor dieser Zustand erreicht ist, kann
dies auch zu einer Überlastung der Feuerstätte führen. Zudem hat das Öffnen der Tür bei langer
Flammbildung den Nachteil, dass übermäßig Rauch austreten kann. Gerade bei Kohlepro-
dukten beträgt die Brenndauer einer Auflage mehrere Stunden. Hier sollten Sie erst weiteren
Brennstoff auflegen, wenn Sie sehen, dass die Kohlestücke weitgehend verbrannt sind. Nach
Erreichen der Betriebstemeperatur von Feuerstätte und Schornstein müssen die Luftregler ein-
geregelt werden.
im Kamin- & Kachelofenbau
Auflagemenge pro Stunde in kg bei
Nennwärmeleistung (Normalleistung)
2,4
2,1
1,2
einmalige Brennstoffauflage von max. 5kg, jedoch nicht pro Stunde (siehe Hinweis Seite 14)
Holzbriketts bestehen aus hochverdichteten Holzspänen. Sie dürfen keine Bindemittel oder Zusatzstoffe wie Paraffin enthalten.
Es gibt Holzbriketts, bei denen die Heizleistung von einem Stück schon die Nennwärmeleistung des Ofens überschreitet!
Die Angaben zur Heizleistung auf der Verpackung sind daher genau zu beachten.
Gegebenenfalls kann der Brennstoffhändler Auskunft zur Heizleistung (kW) machen.
-6-
Immissionsschutzgesetz verboten! Beschichtete Holzreste sowie
Spanplatten dürfen auf keinen Fall verfeuert werden. Durch die
Verfeuerung un geeigneter Brennstoffe kann sich Glanzruß im
Schornstein bilden, der einen Schornsteinbrand zur Folge haben
kann. Im Fall eines Schornsteinbrandes verschließen Sie sofort
alle Luftöffnungen am Kaminofen und informieren die Feuerwehr.
Bei Beachtung unserer Hinweise ist ein Schornsteinbrand jedoch
auszuschließen.
In der Anheizphase führen Sie dem Holz sowohl Primär- als auch
Sekundärluft zu. Anschließend wird die Primärluft geschlossen
und über die Sekundärluft gesteuert.
Grundsätzlich ist der Brennstoff Holz nur bedingt regelbar. Deshalb
ist ein gleichmäßiger Abbrand nur begrenzt möglich. In begrenztem
Umfang kann mit der Aufgabe und der Menge die Leistung beein-
flusst werden; d.h. große Holzscheite reduzieren die Abbrandge-
schwindigkeit und begünstigen einen gleichmäßigen Abbrand. Klei-
ne Holzscheite brennen schneller ab und führen kurzzeitig zu höherer
Leistung. Durch den starken Entgasungsprozess beim Brennstoff Holz
kann es beim Öffnen der Feuerraumtür zum Rauchaustritt kommen.
Es ist zu empfehlen, die Feuerraumtür grundsätzlich nicht zu öffnen,
bevor eine Brennstofffüllung bis zur Glutbildung her untergebrannt ist.
Brennstoffmenge
Die zulässigen Brennstoffmengen sind in der folgenden Tabelle-
aufgeführt.
Auflageanzahl pro Stunde in Stück bei
Nennwärmeleistung (Normalleistung)
3 Scheite
4 Stück
Beim Betrieb mit Holz ist der Primärluftregler tendenziell zu schließen und über den Sekun-
därluftregler zu regeln, beim Betrieb mit Kohle Sekundärluftregler schließen und über den
Primärluftregler regeln (siehe auch Hinweise im Kapitel "Normale Inbetriebnahme" auf Seite 3).
Der Dauerbrandofen darf nur mit den angegebenen Brennstoffen betrieben werden,
!
alle anderen Brennstoffe sind nicht zulässig.
Gefahrenhinweise für Feuerstätten in brennbarer Umgebung!
Die Tabelle gibt die erforderliche Brennstoffmenge an, um die Nennwärmeleistung (Normal-
betrieb) des Ofens zu erreichen. Die auf dem Typenschild und in dieser Bedienunganleitung
angegebenen Abstände zu brennbaren Bauteilen und Einrichtungsgegenständen sind nur
dann ausreichend, wenn die Feuerstätte nicht überlastet wird! Achten Sie darauf, dass Sie
die angegebenen Brennstoffmengen in keinem Fall überschreiten. Brennbare Bauteile und
Einrichtungsgegenstände dürfen nie mehr als 85°C erhitzt werden (Brandgefahr). Eine nicht
brennbare Anbauwand geringer Stärke mit rückseitig angebauten Einbaumöbeln ist wie
eine brennbare Wand zu behandeln (Mindestabstände einhalten). Eine Überlastung der
Feuerstätte kann zu vorzeitigem Verschleiß und Schäden führen. Für die Folgen einer Überla-
stung der Feuerstätte werden Garantie, Gewährleistungs- und Haftungsansprüche jeglicher
Art ausdrücklich ausgeschlossen.

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