Gefahrenspezifische Vorsichtsregeln
1.1.2
1.1.2.1 Vorsichtsregeln gegen Strahlungen
Um Verletzungen der Augen und Verbrennungen der Haut - durch die vom
Lichtbogen ausgehende ultraviolette Strahlung - zu vermeiden, müssen die
folgenden Vorsichtsregeln beachtet werden:
Es müssen Schutzkleidungen und -masken getragen werden.
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Es dürfen keine Kontaktlinsen getragen werden, weil durch die starke Hitze-
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bildung des Lichtbogens ein Verkleben mit der Hornhaut eintreten kann.
Personen, die sich während des Schweißprozesses innerhalb eines
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gedachten Kreises von 15 m Durchmesser vom Schweißer entfernt auf-
halten, dürfen ohne Schweißerschutzbrille nicht in die Lichtbogenrichtung
schauen, um die Blendung und Verletzung der Augen auszuschließen.
Zur Verhinderung von Reflektionen und Übertragungen der ultravioletten
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Strahlung müssen Oberflächen im Arbeitsbereich und angrenzende Wand-
flächen mit einem schwarzen Anstrich versehen werden. Durch die Auf-
stellung von Schutzschirmen und -vorhängen wird die Ausbreitung der ultra-
violetten Strahlung weitgehend verhindert.
Es sind nur unbeschädigte und unzerbrochene Schutzmasken erlaubt, deren
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Brillengläser einen DIN-Schutzgrad von mindestens 10 aufweisen.
1.1.2.2 Vorsichtsregeln gegen Rauch
Um Gesundheitsschäden durch beim Schweißen entstehenden Rauch und
Metallstaub zu verhindern, ist folgendes zu beachten:
Es darf nur in Räumen geschweißt werden, in denen eine gute Belüftung
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sichergestellt ist.
Es darf niemals Sauerstoff für die Belüftung eingesetzt werden.
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Bei ungenügender Belüftung und in geschlossenen Räumen sind Absaug-
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geräte zu verwenden.
Es ist eine gut funktionierende und dem Schweißverfahren angepasste
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Absaugungsanlage zu benutzen. Dabei sollte sich die Absaugvorrichtung
möglichst unter der Schweißzone befinden, um eine direkte Absaugung zu
gewährleisten. Die folgenden Metalle oder die mit ihnen beschichteten
Werkstücke erfordern während des Schweißens ebenfalls eine Absaug-
vorrichtung:
Beryllium, Blei, Chrom, Graphit, Kadmium, Quecksilber oder Zink
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Bedienungsanleitung Typ 211 DTG, 170/211 ATG
Datum 10/01
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