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Sachwidrige Verwendung / Verhalten In Störfällen - lps SimPlex Bedienungsanleitung

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2.10 Sachwidrige Verwendung / Verhalten in Störfällen
Dieses Lasersystem darf nicht in Privathaushalten betrieben werden, da hier kaum die Möglichkeit
besteht, da hier kaum die Möglichkeit besteht, Laserschutzbereiche abzugrenzen und zu
überwachen. Des Weiteren besteht die Gefahr, dass Kinder mit dem Laser spielen.
Dieser Laser darf NICHT eingesetzt werden, wenn das Gerät nicht mit allen für einen sicheren Betrieb
erforderlichen Schutzeinrichtungen ausgerüstet ist.
VORSICHT!
Wenn andere als die hier angegebenen Bedienungs- oder Justiereinrichtungen benutzt oder andere
Verfahrensweisen angewandt werden, kann dies zu gefährlicher Strahlungsexposition führen.
Bewegt sich der Laserstrahl im Scannerweg bei eingeschaltetem Gerät nicht automatisch, ist dieses
sofort außer Betrieb zu nehmen. Lassen Sie das Gerät von einem Techniker der Firma LPS-
Lasersysteme überprüfen.
Lasereinrichtungen der Klassen 2 bis 4 müssen so eingerichtet sein, dass unbeabsichtigtes Strahlen
nicht möglich ist. Unbeabsichtigtes Strahlen liegt vor, wenn Laserstrahlung ohne Betätigung der
vorgesehenen Stellteile von Befehlseinrichtungen aus der Lasereinrichtung austritt, z. B. durch
schadhafte Isolation oder Störimpulse; oder wenn nicht verhindert wird, dass Stellteile
unbeabsichtigt betätigt werden können.
S e i t e 18 | 38
LPS-Lasersysteme Siegmund Ruff / CEO Haidschwaerze 18 72131 Ofterdingen Germany
Phone: +49 7473 271177 www.lps-laser.de
info@lps-laser.de

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