Die bei uns zum Einsatz kommenden Laserklasse 4 (ab 0,5 W) erfordert folgende Punkte zu beachten
und zu vermeiden:
1. Gefahren für das Auge
Das lichtempfindlichste Organ des Menschen ist das Auge. Ein Laserstrahl ist kohärentes und sehr
energiereiches Licht. Auch über große Entfernungen behält ein Hauptlaserstrahl seine Intensität
nahezu bei. Trifft ein Hauptlaserstrahl das menschliche Auge, kann dieses irreparable Schaden
erleiden und die Netzhaut zerstört werden.
Nie direkt in den Hauptlaserstrahl blicken und auch keine Gegenstände in den Hauptlaserstrahl
stellen, denn selbst diffus reflektierte Strahlung kann Augenschäden verursachen.
Den Hauptlaserstrahl niemals auf die Augen einer Person richten.
2. Gefahren für die Haut
Die hohe Energiedichte des Hauptlaserstrahls verursacht beim Auftreffen auf die menschliche Haut
schmerzhafte Verbrennungen. Der Hauptstrahl brennt auch Löcher in Textilien.
Nie in den Hauptlaserstrahl greifen und auch nicht mit anderen Körperteilen in den
Hauptlaserstrahl kommen.
3. Gefahren durch lebensgefährliche Spannungen
Laseranlagen arbeiten mit tödlichen Hochspannungen.
Beachten Sie beim Betrieb Ihrer Laseranlage die Warnhinweise auf dem Laser, sowie die Hinweise
zur Lasersicherheit in der Bedienungsanleitung Ihres Lasers. Sorgen Sie dafür, dass unbefugte
Personen keinen Zugang zu Ihrer Laseranlage haben!
4. Brandgefahr
Trifft ein Hauptlaserstrahl auf leicht brennbares Material, z. B. Papier, entzündet sich dieses und ein
Brand kann schnell entstehen. Deshalb sollten Sie vor dem Einschalten des Lasers unbedingt darauf
achten, dass kein leicht entflammbares Material im Strahlenverlauf ist.
Kontrollieren Sie zudem regelmäßig Ihr Luftkühlsystem am Laser. Besonders die Filter und
Ventilatoren sollten regelmäßig auf ihre Funktion überprüft werden, damit durch Übertemperatur
entstandene Defekte vermieden werden.
Der Einsatz eines Lasers wird erst dann als ungefährlich angesehen, wenn der Hauptstrahl
ausreichend abgeschwächt, aufgeweitet, aufgeteilt oder sehr schnell bewegt wird. Das Auge wird
somit nur kurzzeitig getroffen und die Werte für die maximal zulässige Bestrahlung (MZB, abhängig
von der Wellenlänge, der Bestrahlungszeit und der Wiederholungsfrequenz von Pulsfolgen)
werden nicht überschritten.
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